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Gesundheitsfonds IW-Nachricht 8. Februar 2013

Schäuble will an die Reserven

Finanzminister Wolfgang Schäuble möchte die üppigen Überschüsse des Gesundheitsfonds für die Sanierung des Bundeshaushalts nutzen. Der Plan könnte die Beitragszahler um die verdiente Senkung ihrer Abgabenlast bringen.

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Der Gesundheitsfonds hat mittlerweile Reserven von mehr als 12 Milliarden Euro angehäuft. Bis Ende des Jahres dürften es bereits 14 Milliarden Euro sein, und die Rücklagen einzelner Krankenkassen sind darin noch gar nicht enthalten. Das komfortable Finanzpolster weckt naturgemäß die Begehrlichkeiten der chronisch knappen Haushaltspolitiker. Steffen Kampeter, Staatssekretär im Finanzministerium, stellte nun sogar die Höhe des Bundeszuschusses infrage.

Der Gesundheitsfonds erhält jedes Jahr 14 Milliarden Euro aus Steuermitteln, um damit versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren. Darunter verstehen Finanzwissenschaftler all jene Leistungen, die über den eigentlichen Zweck der Versicherung hinausgehen, nämlich die Krankheitsrisiken der Beitragszahler zu versichern. Fremd ist demnach zum Beispiel die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder - eigentlich eine familienpolitische Leistung, die am besten die ganze Gesellschaft mit ihren Steuern finanzieren sollte.

Der Gesetzgeber hat aber nie klar definiert, welche Leistungen genau er als versicherungsfremd einstuft. Einige Politiker verstehen darunter nur die Ausgaben für Kinder, andere gleich die beitragsfreie Absicherung der Ehepartner mit, wieder andere nennen das Krankengeld. Diese Unklarheit lässt Schäuble und seinem Staatssekretär nun den argumentativen Raum, um die Zuschüsse des Bundes zur Disposition zu stellen. Ihren Plänen zufolge soll der Bund in diesem und im nächsten Jahr 4,5 Milliarden Euro weniger an den Fonds überweisen. So wollen sie den Bundeshaushalt schneller ausgleichen. Zahlen müssten dafür Arbeitgeber und Arbeitnehmer, denn ohne diesen Eingriff könnte der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,4 Prozentpunkte sinken.

Diese Beitragssenkung ist eigentlich vorgeschrieben, denn der Gesundheitsfonds hat kein Mandat, Kapital in größerem Umfang zu bilden. Der Gesetzgeber hat sogar vorgesehen, dass die regulären Beitragssätze selbst dann konstant bleiben, wenn das Geld nicht mehr reicht. Stattdessen sollen die Krankenkassen in diesem Fall einen Zusatzbeitrag erheben, der wiederum den Wettbewerb zwischen den Kassen anheizen würde. Jetzt Rücklagen zu bunkern, um in der Zukunft einen solchen Zusatzbeitrag zu vermeiden, führt den ursprünglichen Gedanken ad absurdum.

Gegen den Zugriff der Haushaltspolitiker spricht zudem, dass die versicherungsfremden Leistungen nicht nach Belieben definiert werden können und somit der Bundeszuschuss auch nicht ständig der aktuellen Kassenlage angepasst werden kann. Das schafft Unsicherheit statt einer verlässlichen und nachvollziehbaren Finanzierungsgrundlage.

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