Nach langen Verhandlungen hat die Bundesregierung nun die Eckpunkte zur Reform des Heizungsgesetzes bekanntgegeben. Die Vorschläge gehen jedoch in die falsche Richtung und gefährden sowohl die Klimaziele als auch die Sozialverträglichkeit der Wärmewende.
Neues Heizungsgesetz: Zwei-Personen-Haushalte müssten jährlich 350 Euro mehr zahlen
Im Mittelpunkt des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) steht die Abschaffung der 65-Prozent-Regel für neue Heizungen. Nach dem ursprünglichen Ampel-Gesetz sollten neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. An ihre Stelle rückt nun eine Grüngasquote: Der Einbau fossil betriebener Anlagen wird wieder erlaubt, allerdings müssen sie mit einem wachsenden Mindestanteil klimafreundlicher Gase wie Biogas oder Wasserstoff betrieben werden.
Ein schwerer Fehler, denn solche klimafreundlichen Gase sind noch nicht im ausreichenden Maß auf dem Markt verfügbar. Private Haushalte dürften damit in Zukunft mit der energieintensiven Industrie um knappes Grüngas konkurrieren. Die Folge: Die Kosten für Haushalte steigen und die begrenzten Mengen an Wasserstoff und Biogas – zu denen es beispielsweise in der chemischen Industrie kaum Alternativen gibt – werden vollkommen ineffizient genutzt.
Private Haushalte und Industrie zahlen drauf
Das Versprechen der Politik, die Kosten für Haushalte nicht wesentlich zu erhöhen, ist nach IW-Berechnungen nicht zu halten. Kurzfristig lässt sich die Grüngasquote mit Biomethan erfüllen, doch bald wäre teurer Wasserstoff nötig, der die Gasrechnung eines Zwei-Personen-Haushalts bis 2035 um rund 350 Euro steigen lassen könnte. Betroffen sind dabei vor allem einkommensschwache Mieterhaushalte, denen ein Umstieg schwerfallen dürfte. Wer künftig weiter mit Erdgas heizt, könnte gleich dreifach belastet werden: Nicht nur durch die steigenden CO₂-Preise und Netzentgelte, sondern auch durch die Mehrkosten einer ineffizienten Grüngasquote.
Auch die Kosten für Industrieunternehmen würden deutlich wachsen. Ein falsches Signal sendet das Gesetz zudem für Immobilieneigentümer: Öl- oder Gasheizung werden wieder attraktiver, bergen jedoch ein hohes Preisrisiko, das von der CO₂-Bepreisung und den Kosten der Gasimporte abhängt.
Reform schafft neue Unsicherheit
Sinnvoller wäre es gewesen, das ursprüngliche Gesetz zu vereinfachen, Treibhausgase als maßgebliche Bewertungsgröße einzuführen und die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) umzusetzen. Aus Gründen der Planungssicherheit hätte das Gebot zum Einbau klimaneutraler Heizungssysteme erhalten bleiben müssen. Gleichzeitig hätten die Ausnahmen klarer definiert werden müssen – etwa bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder unklaren Möglichkeiten für einen Fernwärme-Anschluss.
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