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(© Foto: georgeclerk/iStock)
Ralph Henger / Judith Niehues IW-Nachricht 5. Oktober 2017

Das Wohngeld muss zukunftsfest werden

Nach der Erhöhung des Wohngeldes ist die Zahl der Wohngeldempfänger zuletzt deutlich angestiegen. Das hat das Statistische Bundesamt heute berichtet. Die Reform im vergangenen Jahr war überfällig, reicht aber längst nicht aus. Das Wohngeld sollte weiter gestärkt werden.

Das Wohngeld unterstützt einkommensschwächere Haushalte bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten und wird als steuerfreier Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für selbst genutzten Wohnraum geleistet. Bislang wird es kaum öffentlich wahrgenommen und diskutiert. Dabei erhielten Ende vergangenen Jahres rund 631.000 Haushalte Wohngeld in Höhe von gut 150 Euro pro Monat. Für Bund und Länder ergaben sich daraus im Jahr 2016 Ausgaben von knapp 1,2 Milliarden Euro. Im Jahr zuvor hatten nur 460.000 Haushalte durchschnittlich rund 120 Euro an Wohngeld pro Monat erhalten. Die Ausgaben lagen entsprechend mit 681 Millionen Euro deutlich niedriger.

Entscheidend ist aber vielmehr, dass das Wohngeld gegenüber den Leistungen der Grundsicherung sowie der Objektförderung und sozialen Wohnraumförderung deutliche Vorteile aufweist. Da beim Wohngeld nur ein Zuschuss zur Miete gewährt wird und zusätzliches Einkommen die Leistungen nur anteilig reduziert, hat es nur geringe Auswirkungen auf Arbeitsanreize und die Konsumentscheidungen der Empfänger. Damit hat das Wohngeld insbesondere einen Vorteil gegenüber den Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU), welche im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe gewährt werden.

Die Reform des Wohngeldes zum 1. Januar 2016 war insgesamt richtig, da sie die über die Jahre verlorene Leistungsfähigkeit des Wohngeldes wiederhergestellt und den Miet- und Preisentwicklungen der letzten Jahre Rechnung getragen hat. Da die Mieten steigen, Verbraucherpreise anziehen und zudem die Regelbedarfe seit 2011 jedes Jahr angehoben werden, verliert das Wohngeld jedoch an Reichweite und Zielgenauigkeit. Nach dem IW-Mikrosimulationsmodell wird die Zahl der Wohngeldhaushalte jedes Jahr um 6 Prozent und die Ausgaben bis zum Jahr 2022 jährlich um 8 Prozent zurückgehen. Eine dynamische Anpassung der Leistungen – zum Beispiel alle zwei Jahre – sollte daher in Zukunft fest im Gesetz verankert werden.

Durch eine Stärkung des Wohngeldes ließen sich zudem mehr Aufstocker und Rentner als bislang in das System integrieren. Ziel muss es sein, diejenigen Haushalte mit Wohngeld zu unterstützen, die über ein Einkommen verfügen, welches den Grundsicherungsbedarf ohne Wohnkosten abdeckt. Bei Haushalten mit Kindern besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Bedarf der Kinder durch den Kinderzuschlag (KIZ) stärker zu berücksichtigen. Bei allen Reformbemühungen sollte die kommende Regierung darauf achten, die Abgrenzung zwischen dem Wohngeld und anderen Transferleistungen einfacher zu gestalten – beispielsweise, indem für die Antragsteller die Zuständigkeiten klarer geregelt und Wiederholungen von Prüfungsverfahren vermieden werden.

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