Die Bundesregierung hat eine Erhöhung der Freibeträge für Vermögen in Aussicht gestellt, die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld II gelten. Bereits nach heutiger Rechtslage gehen diese Freibeträge aber weit über das durchschnittliche Vermögen von Arbeitslosen hinaus. Im Ergebnis ist die Frage des Schonvermögens kaum von praktischer Bedeutung. Dessen ungeachtet wird von der SPD eine noch weiter gehende Anhebung gefordert.
Populismus ohne Hintergrund
Wie sieht die Rechtslage aus: Neben einem Grundfreibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr wird ALG-II-Empfängern Altersvorsorgevermögen von 250 Euro pro Lebensjahr nicht angerechnet. Diesen Betrag will die Bundesregierung auf 750 Euro anheben. Weiterhin gelten Freibeträge für Kinder und für Anschaffungen. Geförderte Altersvorsorge wie die Riester-Rente wird ebenso wenig angerechnet wie selbst genutztes Wohneigentum.
Alles zusammen genommen könnte ein Paar von jeweils 60 Jahren nach der von der Bundesregierung anvisierten kleinen Reform ein anrechnungsfreies Vermögen von 109.500 Euro zuzüglich Riester-Rente und selbst genutzter Immobilie haben, ohne dass das ALG II gekürzt würde. Ein Paar von 40 Jahren mit zwei minderjährigen Kindern käme auf 81.200 Euro Schonvermögen plus Riester plus Häuschen.
Angesichts eines mittleren Nettogeldvermögens von Arbeitslosenhaushalten in Höhe von gerade einmal 1.200 Euro sind Forderungen nach einer noch weiter gehenden Anhebung purer Populismus.
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IW
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