Der Koalitionsausschuss hat Eckpunkte für ein sogenanntes Entgelttransparenzgesetz beschlossen. Gegenüber dem Entwurf vom vergangenen Dezember haben die Koalitionspartner zwar deutlich nachgebessert. Das Vorhaben bleibt aber überflüssig – denn an den bekannten Ursachen der Lohnlücke ändert es nichts.
Lohngleichheit: Gesetz geht an den Ursachen vorbei
Der Vorschlag des Koalitionsausschusses sieht offenbar vor, dass der sogenannte Auskunftsanspruch erst für Unternehmen ab einer Betriebsgröße von 200 Beschäftigten gelten soll. Damit hätten Mitarbeiterinnen das Recht, feststellen zu lassen, ob sie schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen. Für tarifgebundene und mitbestimmte Unternehmen sollen gesonderte Regelungen gelten.
Offenbar sieht die Koalition ein, dass Tarifverträge nicht nach Geschlecht unterscheiden. Das ist gut. Allerdings scheinen die Politiker davon auszugehen, dass Unternehmen Frauen und Männer bei der Lohnfindung flächendeckend diskriminieren. Dass das nicht stimmt, hat das IW widerlegt: Die durchschnittlichen Entgeltunterschiede von gut 21 Prozent für das Jahr 2015 können nahezu vollständig durch systematisch unterschiedliche Merkmale in den Berufsbiografien von Frauen und Männern erklärt werden. Sie sind keine Folge einer unsachgemäßen Ungleichbehandlung in den Betrieben.
Das geplante Gesetzesvorhaben kann an diesen strukturellen Nachteilen nichts ändern und leistet keinen Beitrag dazu, die Lohnlücke zu schließen. Das zeigen auch die Erfahrungen in anderen Ländern mit ähnlichen Gesetzen. Es bleibt die gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe, die stereotype Berufswahl von Frauen und Männern aufzubrechen. Vorrangig sollte sich die Politik aber darum kümmern, flächendeckend eine geeignete Kinderbetreuung zu schaffen. Denn das ist die Grundlage dafür, dass Eltern ihre Erwerbspausen verkürzen und seltener in Teilzeit arbeiten.
Entgeltgleichheit: Welche Ursachen hat der Gender Pay Gap?
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
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