Die Bundesregierung muss bis Ende des Jahres die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes nach mehr Transparenz bei der Berechnung des Regelsatzes für das Arbeitslosengeld II umsetzen. In diesem Zusammenhang werden Forderungen nach einer Erhöhung der Sätze insbesondere für Kinder laut.

Noch mehr Geld mindert Arbeitsanreiz
Mehr Geld für die Betroffenen schmälert jedoch den Anreiz, eine Arbeit aufzunehmen – insbesondere wenn der avisierte Job weniger gut bezahlt ist oder unattraktive Arbeitsbedingungen bietet. Schon jetzt kann eine Alleinerziehende mit einem Kind staatliche Leistungen in Höhe von 1.150 Euro erhalten, wobei diverse Vergünstigungen für ALG-II-Empfänger wie verbilligte Fahrscheine für den Nahverkehr oder die Befreiung von Rundfunkgebühren noch nicht einmal berücksichtigt sind. Paare mit 2 Kindern kommen auf 1.650 Euro staatliche Leistungen. Bei einer Erhöhung des Regelsatzes auf 420 Euro wäre es sogar 1.830 Euro Gesamtleistung. Das ist mitunter mehr, als die Betroffenen mit einer Erwerbsarbeit verdienen können.Als Alternative für das bloße Hochfahren der Sätze bietet es sich daher an, die Kinder von Transferempfängern gezielt durch Sachleistungen zu fördern, etwa indem man Gutscheine für Bildungs- und Betreuungsangebote vergibt.

Höhere Krankenkassenbeiträge: Die Rechnung geht nicht auf
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Mindestrücklage anheben, Beitragszahler nicht überfordern
In der gesetzlichen Rentenversicherung sollen saisonale Schwankungen der monatlichen Beitragseinnahmen über die Nachhaltigkeitsreserve ausgeglichen werden. Die wird aber bis zum Jahr 2026 auf die Mindestrücklage von 20 Prozent einer Monatsausgabe sinken.
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