Kurz vor dem Corona-Gipfel der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten geben die Infektionszahlen wenig Anlass zur Hoffnung auf Lockerungen. Viel eher stellt sich die Frage, welche Hilfsmaßnahmen die Bundesregierung über den gesamten Winter anbieten kann. Zu den bislang an die Öffentlichkeit gelangten Details der Beschlussvorlage hat IW-Direktor Michael Hüther eine klare Meinung.

Lockdown-Folgen: „Die gefundenen Lösungen sind zu verlängern“
„Mit der Verlängerung des Winter-Lockdowns stellt sich berechtigterweise die Frage, ob und wie die Novemberhilfen verlängert werden sollen. Grundsätzlich sind – wie der Ersatz von 75 Prozent der vorjährigen Monatsumsatzes – Lösungen gewählt worden, die allenfalls kurzfristig zu begründen sind und funktionieren.
Staat muss für ökonomisch entstandenen Schaden eintreten
Ebenso grundsätzlich gilt aber, dass der Staat beim Untersagen von Geschäftstätigkeit in einzelnen Branchen im Dienste der gesamtgesellschaftlichen Gesundheit auch für den ökonomischen Schaden einzutreten hat. Für einen überschaubaren Zeitraum bis kurz vor Weihnachten macht es überhaupt keinen Sinn, neue Instrumente zu erfinden. Die als Novemberhilfe gefundenen Lösungen sind zu verlängern.
Selbstverständliche Unterstützung auch für Selbstständige
Dabei gilt auch: So selbstverständlich das Kurzarbeitergeld für abhängig Beschäftigte verlängert wurde, so selbstverständlich sollte dies nun auch bei den speziellen Unterstützungen für Selbständige sein. Der Verweis auf das Insolvenzrisiko, das dafür vorzuhaltende Eigenkapital und die letztlich vom Steuerzahler bereitgestellte Grundsicherung trägt nur im Normalfall wirtschaftlicher Risiken, nicht aber einer staatlichen Verordnung.“
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