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Europäische Bankenunion IW-Nachricht 2. Oktober 2013

Es geht auch ohne Schulden: Vergemeinschaftung

Mit der Euro-Krise kam die Idee auf, eine Bankenunion zu schaffen. Kritiker warnen allerdings, dass dadurch solide Banken und Staaten für die maroden Banken anderer Länder haften. Ein neues Gutachten des IW Köln zeigt nun auf, wie die Schulden-Vergemeinschaftung auf ein Minimum beschränkt werden könnte.

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Die Europäische Bankenunion hätte drei Säulen: eine gemeinsame Bankenaufsicht, einen gemeinsamen Abwicklungsrahmen für insolvente Banken und gemeinsame Standards für die Einlagensicherung. Über die zweite Säule wird am heftigsten gestritten. Denn die Europäische Kommission plant einen gemeinsamen europäischen Fonds, um die Abwicklung von insolventen Banken zu finanzieren.

Bevor allerdings Gelder aus dem Fonds fließen, müssten Eigentümer und Gläubiger der Bank für Verluste haften. Außerdem muss das Management der Bank abtreten. Doch trotz dieser geplanten Schritte befürchten Kritiker, dass es in letzter Konsequenz zur Umverteilung der verbleibenden Verluste zwischen den Euroländern kommt.

Eine Studie des IW Köln skizziert nun ein Modell, mit dem dieser Umverteilung ein Riegel vorgeschoben werden könnte – trotz Bankenunion. Dazu müsste der gemeinsame Fonds durch ein Europäisches System ersetzt werden, das aus 17 nationalen und einem europäischen Fonds besteht. Die Idee: Nur Banken, die für die Eurozone systemrelevant sind, zahlen in den europäischen Fonds ein, während die rein national tätigen Banken in ihren jeweiligen nationalen Fonds einzahlen. Der europäische Fonds wird dementsprechend auch nur dann herangezogen, wenn eine Gefahr für die gesamte Eurozone besteht. Und: Der Fonds steht nur für neue Schieflagen bereit, für „Altlasten“ dürfen nur die nationalen Fonds aufkommen.

Zusätzlich schlägt das IW Köln noch weitere Ergänzungen für die Europäische Bankenunion vor:

  • So sollen Banken auch Staatsanleihen mit Eigenkapital unterlegen müssen, wenn sie diese in ihrem Portfolio halten wollen. So soll verhindert werden, dass Banken durch überschuldete Staaten in Schieflage geraten.
  • Bevor die Bankenunion in Kraft tritt, müssen die Banken gesundet sein. Dadurch soll verhindert werden, dass das System der Abwicklungsfonds durch Probleme aus der letzten Krise belastet wird.
  • Langfristig soll sowohl die Bankenaufsicht als auch die Koordination der Banken-Abwicklung in eigenständige und unabhängige Behörden überführt werden. Bislang wäre für ersteres die Europäische Zentralbank zuständig und für letzteres läge die abschließende Entscheidungskompetenz bei der Europäischen Kommission. Nur durch eine Trennung könnten Interessenskonflikte zwischen Geldpolitik und Bankenaufsicht sowie Bankenabwicklung und der Genehmigung von staatlichen Beihilfen vermieden werden.
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