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Markus Demary IW-Nachricht 8. November 2016

Europäische Bankenunion: Noch viele Baustellen

Die europäische Bankenunion soll den Euro krisenfest machen, denn die Währungsunion ist anfällig für einen Teufelskreis aus Banken- und Staatsschuldenkrise. In dieser Woche wurden deren Vertreterinnen vor der Eurogruppe in Brüssel angehört und es zeigt sich, dass noch viel zu tun ist. Dabei sollte die Reduzierung der Staatsschulden und der notleidenden Kredite in den Bankbilanzen höchste Priorität haben.

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Seit der Banken- und Staatsschuldenkrise hat sich in der EU einiges getan: Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Aufsicht über die Großbanken im Euroraum übernommen, eine neue Abwicklungsbehörde mit Sitz in Brüssel soll kriselnde Banken notfalls abwickeln. Allerdings haben die großen Banken des Euroraums – insbesondere die südeuropäischen – noch immer große Mengen fauler Kredite in ihren Bilanzen. Laut IW-Bankenmonitor beliefen die sich Ende 2015 auf fast 780 Milliarden Euro. Das deutet darauf hin, dass es beide Behörden mit der Reform des europäischen Bankensektors nicht leicht haben.

Doch es gibt weitere Baustellen: Die Banken des Euroraums kaufen trotz schwelender Staatsschuldenkrise weiter Staatsanleihen. Gleichzeitig vergeben sie nicht mehr ausreichend Kredite an Unternehmen. Denn Staatsanleihen genießen ein regulatorisches Privileg: Banken können die Anleihen erwerben und müssen dafür kein zusätzliches Eigenkapital hinterlegen. Verlieren die Staatsanleihen jedoch an Wert, reduziert sich auch das vorhandene Eigenkapital der Banken. Dieses fehlt ihnen dann für die Kreditvergabe an Unternehmen und kann schlimmstenfalls sogar zur Insolvenz der Institute führen.

Mit der Bankenunion sollte die Verbindung der Insolvenzrisiken von Banken und Staaten zwar gekappt werden, erfolgt ist dies noch nicht.

Die bisherigen Reformbemühungen beschränkten sich auf den Regulierungsrahmen von Banken. Was stattdessen benötigt wird, ist eine effektive Insolvenzordnung für staatliche und auch für private Schuldner. Eine solche Insolvenzordnung für Staaten hatte das IW Köln bereits vorgeschlagen: Neben einer Eigenkapitalunterlegung von Staatsanleihen sah diese ein Moratorium für den Schuldendienst vor. Zusätzlich muss es aber auch nationale Mindeststandards für die Insolvenz privater Schuldner geben. Denn in Ländern mit effektiveren Insolvenzverfahren haben die Banken weniger Problemkredite in ihren Bilanzen. Beispielsweise sind in Finnland nur 1,3 Prozent der Kredite notleidend, in Italien hingegen 16,1 Prozent. Fallen in Finnland und Italien Kredite in Höhe von 1 Million aus, so können in Finnland rund 900.000 Euro eingetrieben werden – in Italien hingegen nur rund 640.000 Euro. Zugleich würde dieses Verfahren in Finnland 35.000 Euro kosten, in Italien aber 180.000 Euro.

Anstatt diese Baustellen erst abzuschließen, arbeitet die EU aktuell an einer gemeinsamen Einlagensicherung. Diese würden aber unter den derzeitigen Umständen zu einer Vergemeinschaftung von Verlusten führen. Daher gilt: Bevor die Länder der Eurozone nicht die Staatsschulden verringern sowie die Banken ihre notleidenden Kredite reduziert haben und effektive Insolvenzordnungen für staatliche und private Schulden einführen, ist nicht an eine gemeinsame Einlagensicherung zu denken.

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Regeln für Staatsinsolvenzen im Euroraum
Berthold Busch / Jürgen Matthes IW-Analyse Nr. 104 20. August 2015

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