Im Jahr 2016 waren so viele Menschen in Deutschland beschäftigt wie nie zuvor. Dennoch hat die Regierung in dieser Legislaturperiode noch zwei Arbeitsmarktreformen auf der Agenda: das Lohngerechtigkeitsgesetz und den Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit. Beide Gesetze sind weder nötig noch hilfreich.
Unnötige Regulierungen
Die Arbeitsmarktzahlen für das Jahr 2016, die das Statistische Bundesamt heute veröffentlicht hat, sind hervorragend: Durchschnittlich waren 43,4 Millionen Menschen in Deutschland erwerbstätig – mehr als in jedem anderen Jahr seit der Wiedervereinigung. Doch die Regierung hat mit dem Lohngerechtigkeitsgesetz und dem Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit noch zwei umstrittene Arbeitsmarktgesetze auf dem Zettel, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden.
Heute will die Bundesregierung den Gesetzentwurf zu einem Lohngleichheitsgesetz beraten. Auch wenn im Kabinett Einigkeit hergestellt werden sollte, bleibt die Hauptkritik bestehen: Das Gesetz ist unnötig, weil es an den Unterschieden in den Durchschnittsverdiensten nichts ändern wird. Wie das IW Köln gezeigt hat, lässt sich die durchschnittliche Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern von rund 21 Prozent fast vollständig durch objektive Faktoren wie Unterschiede in der Berufserfahrung oder in der Berufswahl erklären. Sie kann deshalb nicht als Begründung für ein Gesetz dienen. Zudem ist die Ungleichbehandlung ohnehin bereits verboten: durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aus dem Jahr 2006. Die in dem jetzigen Gesetzesentwurf geplanten Berichtspflichten für Unternehmen würden also unnötig zusätzliche Kosten verursachen. Außerdem bringt das geplante Auskunftsrecht Unruhe in die Unternehmen – etwa, wenn in Folge einer Auskunft erklärbare und gerechtfertigte Gehaltsunterschiede nicht akzeptiert würden.
Daneben will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles offenbar noch vor der Bundestagswahl einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit schaffen. Das Vorhaben ist auch im Koalitionsvertrag vereinbart und liegt laut Medienberichten bereits zur weiteren Abstimmung im Kanzleramt. Doch auch für dieses Gesetz besteht kein Anlass: Bereits heute können Beschäftigte mit ihrem Arbeitgeber eine Ausdehnung ihrer Arbeitszeit vereinbaren, wenn nicht dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer Arbeitnehmer dagegen sprechen. Dass die Aufstockung der Arbeitszeit kaum am mangelnden Willen von Arbeitgebern scheitert, zeigt bereits der Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2013: Mehr als drei Viertel der Unternehmen kamen dem Wunsch nach einer Aufstockung in absehbarer Zeit nach.
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