Wenn Arbeitnehmer kurzarbeiten, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit mit dem Kurzarbeitergeld zwar einen Teil des Lohnausfalls. Dennoch verbleiben den Unternehmen Kosten – sie müssen z.B. den Lohn während des Urlaubs oder bei Krankheit weiter bezahlen. Ungeschmälert weiter laufen außerdem die tariflichen Sonderzahlungen, z.B. die Ausgaben für die betriebliche Altersvorsorge oder das Weihnachtsgeld.
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Industrie schultert Milliardenkosten
Die deutsche Metall- und Elektro-Industrie wendete im vergangenen Jahr für die Beschäftigungssicherung durch Kurzarbeit Milliarden auf. So veranschlagt das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Kosten, auf denen die Unternehmen bei Kurzarbeit sitzen bleiben („Remanenzkosten“), pro Arbeitsstunde auf rund 7 Euro, selbst wenn die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent von der Arbeitsagentur übernommen werden. In der Metall- und Elektro-Industrie betrug der Arbeitsausfall im Jahr 2009 rund 200.000 Vollzeitäquivalente, was über 300 Millionen Arbeitsstunden entspricht. Daraus errechnet sich eine Kostenbelastung von mindestens 2,2 Milliarden Euro.
Noch einmal deutlich höher ist der Zuschussbetrag der M+E-Industrie, wenn berücksichtigt wird, dass nur ein Teil der Betriebe von einer hundertprozentigen Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur profitiert: In den ersten sechs Monaten müsste dafür der Kurzarbeiter qualifiziert werden. Zudem wird in vielen Unternehmen das Kurzarbeitergeld aufgrund tariflicher Vereinbarungen aufgestockt. Letztlich berücksichtigt die Rechnung auch nicht, dass auch für Kurzarbeiter Personalfixkosten zu tragen sind, die Miete für das Büro bleibt ja.
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Rentenpolitik für oder mit alternden Mehrheiten?
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Politische Ökonomie der Rentenreform
Die Alterung der deutschen Bevölkerung führt in der umlagefinanzierten Gesetzlichen Rentenversicherung zu höheren Beiträgen bei sinkendem Sicherungsniveau. Dies ließe sich bremsen, wenn mit steigender Regelaltersgrenze der Renteneintritt später erfolgte.
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