1. Home
  2. Presse
  3. IW-Nachrichten
  4. Rückkehrrecht in Vollzeit wäre fatal
Teilzeitarbeit IW-Nachricht 5. November 2013

Rückkehrrecht in Vollzeit wäre fatal

Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Nun will die große Koalition zusätzlich ein Rückkehrrecht in Vollzeit einführen. Betriebe kann dies vor große Probleme stellen. Zudem würde das Rückkehrrecht zu Konflikten mit anderen Vorhaben der künftigen Regierung führen.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz bestimmt, dass Arbeitnehmer verlangen können, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Der Arbeitgeber kann das nur ablehnen, wenn dem Ansinnen „betriebliche Gründe“ entgegenstehen, also Arbeitsabläufe, Organisation oder Sicherheit beeinträchtigt würden oder „unverhältnismäßige“ Kosten entstünden.

Seit Einführung des Gesetzes im Jahr 2001 ist der Teilzeitanteil deutlich gestiegen – von 28,3 auf 34,7 Prozent. Diesen Anstieg wurde vor allem durch mehr sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung verursacht.

Bislang müssen Teilzeitkräfte bei der Besetzung von Vollzeitstellen bevorzugt behandelt werden, wenn sie in ihrem Unternehmen wieder mehr arbeiten wollen. Die große Koalition plant nun darüber hinaus, Teilzeitbeschäftigten ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit einzuräumen. Offen ist noch, ob diese Rückkehr zuvor vertraglich festgelegt sein muss oder auch ohne entsprechende Vereinbarungen geltend gemacht werden kann.

Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe könnte ein Rückkehrrecht ohne vorherige Vereinbarung zu großen Problemen führen. Denn unter Umständen hat das Unternehmen ja gar keinen Bedarf an zusätzlichen Arbeitsstunden. Berechenbar wäre die Rückkehr in Vollzeit nur dann, wenn die Dauer der Teilzeit zuvor vereinbart würde. Doch solche Vereinbarungen sind gegenwärtig schon möglich – dafür ist also gar kein neues Gesetz erforderlich.

Und selbst wenn das Rückkehrrecht an eine Vereinbarung gebunden werden sollte, treten möglicherweise unerwünschte Arbeitsmarktwirkungen auf. Denn für die zeitlich befristete Teilzeitphase braucht der Betrieb personellen Ersatz. Diesen kann er nur über befristete Arbeitsverträge oder Zeitarbeit decken. Die Betriebe bräuchten diese Flexibilisierungsventile also stärker als heute. Da passt es nicht ins Bild, dass die künftige Koalition auch bei diesem Thema neue Regulierungen diskutiert. Wenn man durch neue Rechte zusätzlichen Flexibilitätsbedarf schafft, muss man den Betrieben diese Flexibilität auch ermöglichen.

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Wichtige Lichtblicke
BIP-Wachstum in der Eurozone IW-Nachricht 14. August 2013

Wichtige Lichtblicke

Die jüngsten Zahlen zum Wachstum des Bruttoinlandsprodukts zeigen: Die Rezession in der Eurozone ist beendet, der Länderclub hat auf den Wachstumspfad zurückgefunden. Auch in den Krisenländern zeigt sich Licht am Ende des Tunnels – vor allem in Portugal. Das ...

IW

Artikel lesen
Rohstoffe IW-Nachricht 2. Oktober 2012

Barrieren erschweren den Import

Die deutsche Industrie ist auf bezahlbare und zuverlässige Rohstofflieferungen angewiesen. Doch die Exportländer erschweren den Handel.

IW

Inhaltselement mit der ID 8880