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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (© Foto: GettyImages)
Holger Schäfer IW-Nachricht 13. August 2019

Arbeit-von-morgen-Gesetz: Gute Idee mit Schwächen

Mit einem neuen Gesetz will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Arbeitsmarkt vor den Folgen eines Konjunkturabschwungs schützen. Die Idee ist gut, die Bundesagentur für Arbeit hat genug Geld dafür zurückgelegt. Dennoch hat der Entwurf Schwächen.

Klangvolle Namen sind bei Gesetzesvorschlägen gerade en vogue. Nach dem Gute-Kita-Gesetz und dem Starke-Familien-Gesetz plant der Bundesarbeitsminister nun das Arbeit-von-morgen-Gesetz, das die Nutzung von Kurzarbeit erleichtern soll. In der Krise 2009 hatte sich das Instrument bewährt und dazu beigetragen, dass die Arbeitslosigkeit kaum zunahm – obwohl das Wirtschaftswachstum deutlich eingebrochen war. Dafür hatte die Bundesregierung seinerzeit die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld verlängert, die Bundesagentur für Arbeit übernahm neben dem Kurzarbeitergeld einen Teil der Sozialabgaben. Das kostete zwar viele Milliarden Euro, bewahrte aber viele Arbeitnehmer vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes.

23,5 Milliarden Euro zurückgelegt

Gegenwärtig ist der Arbeitsmarkt zwar weit von einer Krisensituation wie 2009 entfernt. Wenn sich die Konjunktur aber weiter eintrübt, sollte die Bundesregierung kurzfristig in der Lage sein, den Unternehmen die Nutzung der Kurzarbeit erneut einfacher zu machen. „Wir sind heute in einer anderen Situation als vor zehn Jahren“, sagt IW-Arbeitsökonom Holger Schäfer. „Damals war die Bundesagentur für Arbeit nicht in der Lage, solche Maßnahmen aus ihrer Reserve zu finanzieren. Inzwischen hat sie rund 23,5 Milliarden Euro für den Fall eines Arbeitsmarktabschwungs auf die Seite gelegt.“ Die Initiative des Arbeitsministers geht also in die richtige Richtung.

Qualifizierung im Einzelfall entscheiden

Heil plant zudem, mehr Weiterbildungskosten zu übernehmen. Ob dieser Vorschlag in die richtige Richtung geht, ist allerdings fraglich: „Weiterbildungen können zwar während einer Kurzarbeit-Phase sinnvoll sein“, sagt Holger Schäfer. „Das gilt aber nicht unbedingt für Arbeitnehmer, die von Entlassung bedroht und beispielsweise in einer Transfergesellschaft tätig sind.“ Der Grund: Fehlende Qualifikationen sind kein konjunkturelles, sondern ein strukturelles Problem. Ob eine Qualifizierung hilfreich ist, muss daher für jeden Einzelfall entschieden werden.
 

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