Die Spatzen pfeifen es bereits von den Dächern. Die 133. amtliche Steuerschätzung wird den Gebietskörperschaften bis zum Haushaltsjahr 2013 ein Rekord-Minus von rund 320 Milliarden Euro gegenüber der turnusmäßigen Vorjahresschätzung bescheren. Die schärfste Finanz- und Wirtschaftskrise in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland führt geradezu zwangsläufig nun auch zu den größten Steuerlöchern in den öffentlichen Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden.
Hiobsbotschaft im Mai
Diese milliardenschweren Einnahmeausfälle werden vermutlich in nahezu gleicher Höhe auch die Staatsverschuldung weiter nach oben treiben und den finanzpolitischen Handlungsspielraum weiter einengen. Gleichwohl ist es notwendig und richtig, gerade in der Krise die Weichen für eine konjunkturgerechte Haushalts- und Finanzpolitik richtig zu stellen. Dazu gehört nun einmal, das konjunkturbedingte Defizit hinzunehmen und nicht durch Einsparungen ausgerechnet bei öffentlichen Investitionen oder gar durch Steuererhöhungen zu kompensieren. Eine derartige Parallelpolitik würde die Krise eher noch verschärfen und zugleich verlängern.
Andererseits gibt es realistischerweise nun auch wenig Spielräume für große Steuersenkungen. Das bedeutet aber nicht, dass es in Sachen Steuerpolitik keinen Handlungsbedarf bis zum Jahre 2013 gibt. Das Gegenteil ist der Fall: Die Abschaffung der kalten Progression ist keine Steuersenkung, sondern eine notwendige Korrektur ungerechtfertigter Steuerlasten. Zudem sollten die ebenfalls systemwidrigen ertragsunabhängigen Elemente bei der Gewerbesteuer beseitigt werden. Sie führen in Zeiten der Krise zu einer Substanzbesteuerung und gefährden damit zusätzlich den Fortbestand des Unternehmens.
Zwischen Schuldentragfähigkeit und Investitionsbedarf
Über die letzten 30 Jahre hat sich in der Europäischen Union (EU) ein komplexes Geflecht an nationalen und supranationalen Fiskalregeln mit dem Ziel nachhaltiger öffentlicher Finanzen herausgebildet.
IW
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