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Beitragssatz Rentenversicherung IW-Nachricht 3. Juli 2012

Hamstern auf Kosten der Beitragszahler

Mit der prall gefüllten Nachhaltigkeitsreserve, das sind die Rücklagen der Rentenkasse, kann der Beitragssatz zur Rentenversicherung auch bei schwächelnder Konjunktur stabilisiert werden. Statt weitere Überschüsse zu horten, sollten die Beitragszahler – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – entlastet werden.

Nach dem Willen der SPD-Oberen sollte der Beitragssatz zur Rentenversicherung im nächsten Jahr bei 19,6 Prozent bleiben – auch wenn überlaufende Rentenkassen ein Absenken bis auf 19 Prozent erlauben. Es mache keinen Sinn, den Beitragssatz erst zu senken, um ihn dann bei schwächelnder Konjunktur oder in ein paar Jahren wieder zu erhöhen, lässt sich SPD-Chef Gabriel zitieren.

Doch genau dafür wurde die Nachhaltigkeitsreserve, die bis 2003 treffender Schwankungsreserve hieß, bis auf das 1,5-Fache einer Monatsreserve aufgestockt. Sie soll genutzt werden, um den Beitragssatz im konjunkturellen Abschwung zu verstetigen. Für eine zusätzliche Reserve fehlt der Rentenkasse aber das Mandat – aus guten Gründen:

  • Wenn der Beitragssatz erhöht wird, um der klammen Rentenkasse aus der Misere zu helfen, muss der Beitragszahler auch entlastet werden, wenn die Kasse überläuft.
  • Außerdem verliert der Beschäftigungsboom derzeit an Fahrt. Eine Entlastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sorgt für ein positives Signal.
  • Die Rentenversicherung ist keine Kapitalsammelstelle. Anderenfalls müsste man sie, wie andere Finanzintermediäre auch, der Aufsicht unterstellen.

Insofern sollte man es Unternehmen und Arbeitnehmern überlassen, die 6 Milliarden Euro, die eine Entlastung um 0,6 Punkte bringt, anzulegen. Außerdem wecken Rücklagen in der Rentenkasse Begehrlichkeiten, die am Ende die nachfolgenden Generationen zusätzlich belasten. Eine Verstetigung des Beitragssatzes ist also kein Selbstzweck, erst Recht nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag.

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