Ein Viertel der 4,4 Millionen Selbständigen in Deutschland verdient weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns dürfte ihre Zahl weiter steigen.
Vom Tellerwäscher zum Unternehmer
Ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro wird voraussichtlich in vielen Berufen zu Ausweichreaktionen führen. Ein Frisörgeselle wird dann beispielsweise nicht mehr angestellt, sondern arbeitet im Salon seines alten Chefs auf eigene Rechnung. Dadurch dürfte die Zahl der offiziell Selbständigen mit kleinem Einkommen weiter zunehmen. Bereits heute verdienen etwa 1,1 Millionen Unternehmer weniger als 8,50 Euro pro Stunde, hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels errechnet. Vor allem Kleinselbständige ohne Angestellte wie Kioskbetreiber und Kneipiers bleiben häufig unter der Einkommensschwelle.
Die Berechnungen des DIW sollten allerdings nicht überinterpretiert werden. Zum einen schwanken die Einkommen der Selbständigen stärker als die der Angestellten. Zum anderen ist es schwierig, die Stundenlöhne der Selbständigen korrekt zu berechnen. Wenn ein Kioskbetreiber seinen Laden 12 Stunden am Tag öffnet, beschäftigt er sich in dieser Zeit auch oft mit Dingen, die ein Angestellter nach Dienst tut: mit den Nachbarn plauschen und Zeitung lesen etwa. Ein Angestellter hat hingegen eine feste Arbeitszeit, die er in der Regel auch intensiv zum tatsächlichen Arbeiten nutzt.
Elterngeld hat seit Einführung fast ein Drittel seines Werts verloren
Die Bundesregierung will das Elterngeld reformieren: höhere Sätze, kürzere Bezugsdauer. Ein Inflationsausgleich ist längst überfällig, reicht aber bei Weitem nicht, zeigen IW-Berechnungen.
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