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(© Foto: Petro Feketa - Fotolia)
Kita-Tarifstreit IW-Nachricht 16. April 2015

Leistung wird durchaus honoriert

Vielfach wird beklagt, die Arbeit von Erzieherinnen werde nicht angemessen vergütet. Ein Vergleich mit anderen Berufsgruppen zeigt hingegen: Leistung wird durchaus honoriert. Wenn Preise aber nicht durch den Markt bestimmt werden, fallen die Entgelte geringer aus.

In der Industrie verdienten Facharbeiter laut Verdienststatistik des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr durchschnittlich 3.248 Euro pro Monat. Dabei sind Zuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit berücksichtigt, Sonderzahlungen hingegen nicht. Im Dienstleistungssektor erhielt eine Fachkraft mit abgeschlossener Berufsausbildung 2.803 Euro, also nur 86 Prozent des Industrielohns. Die Erzieherinnen in Kindergärten und Vorschulen (Kitas) schnitten mit 2.880 Euro durchaus gut ab, sie verdienen brutto kaum weniger als die Angestellten und Beamten in Grund- und weiterführenden Schulen, die auf 2.907 Euro kamen (Tabelle).

In den höheren Qualifikationsgruppen fiel die Lohnspreizung allerdings größer aus: Ein Arbeitnehmer mit speziellen Fachkenntnissen oder Führungsaufgaben kam in der Industrie auf durchschnittlich 4.526 Euro, im Dienstleistungssektor auf 4.231 Euro, in den Schulen auf 4.123 Euro, bei den Kitas aber nur auf 3.774 Euro. Bei Arbeitnehmern mit umfassenden Führungsaufgaben wird diese Spanne je nach Beschäftigungsfeld noch größer.

Generell sollten bei der Gehaltsdiskussion allerdings folgende Punkte immer bedacht werden: Wie bezahlt wird, hängt von der verlangten Qualifikation ab, aber auch davon, wie der Markt die Wertschöpfung bewertet. Und wo keine freie Preisbildung über den Markt möglich ist, ist der finanzielle Spielraum geringer. Hinzu kommt, dass Industriebeschäftigte stärker vom technologischen Fortschritt und von Schichtzuschlägen profitieren. Dafür müssen sie im wirtschaftlichen Abschwung aber auch mit größeren Lohneinbußen und höheren Beschäftigungsrisiken rechnen.

Wenn die Kita-Tarifauseinandersetzung die Frage nach dem Wert der Arbeit aufwirft, sollte darüber diskutiert werden, wie sich die Preise im Bildungswesen künftig bilden sollen. Eine deutliche Erhöhung der Entgelte in Kitas setzt jedenfalls das Einverständnis von Eltern voraus, künftig stärker zur Kasse gebeten zu werden.

Bruttoverdienste 2014LG 1: Arbeitnehmer in leitender Stellung; LG 2: Arbeitnehmer mit speziellen Fachkenntnissen und/oder Führungsaufgaben; LG 3: Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung; Kitas: Kindergärten und Vorschulen; Quelle: Statistisches BundesamtRegelmäßiger steuerpflichtiger Arbeitslohn einschließlich steuerfreie Schichtzuschläge ohne SonderzahlungenLG 1LG2LG3Verarbeitende Gewerbe6.8774.5263.248Dienstleistungen6.3114.1322.803Kitas5.2743.7742.880Schulen4.8204.1232.907

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