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Rentenzugangsalter in der EU IW-Nachricht 3. Juli 2012

Hände weg von der Rente mit 67

Eine EU-weit einheitliche Regelaltersgrenze macht wenig Sinn. In Deutschland ist die Rente mit 67 angesichts der demografischen Veränderungen unverzichtbar, während die Probleme unserer Nachbarländer auch andere Lösungen erlauben.

Im Zuge von Schuldenkrise und Eurorettung macht der Ruf nach einer stärkeren Koordinierung der Sozialpolitik die Runde. In Brüssel wird laut darüber nachgedacht, die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente europaweit zu vereinheitlichen. Die Idee: Die Staatshaushalte lassen sich kaum sanieren, ohne die Rentenkassen auf Vordermann zu bringen. Eine einheitliche und vor allem höhere Altersgrenze wäre vielleicht ein probates Mittel.

Doch nicht umsonst liegt die Sozialpolitik noch immer in nationaler statt europäischer Hand. Denn die Probleme sind in den Mitgliedstaaten der EU unterschiedlich gelagert. So werden zwar auch die Franzosen immer älter, sie bekommen aber deutlich mehr Kinder als deutsche Eltern. Zwischen Elsass und Bretagne drückt der Schuh deshalb auch beim Einstieg in den Arbeitsmarkt. Gleichwohl wechselt man im Nachbarland gut zwei Jahr früher in den Ruhestand als hierzulande.

In Italien vollzieht sich der demografische Wandel dagegen ähnlich dramatisch wie in Deutschland. Da aber ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Erwerbsleben südlich der Alpen zu höheren finanziellen Einbußen führt, ist das italienische Rentensystem in Sachen Tragfähigkeit deutlich besser aufgestellt als das deutsche.

Im Übrigen hat Deutschland schon den Übergang zur Rente mit 67 beschlossen, in vielen anderen Mitgliedstaaten ist dagegen schon mit höchstens 65 Jahren Schluss. Sollte eine einheitliche Regelaltersgrenze dahinter zurückfallen, wäre das fatal für die nachhaltige Sicherung der gesetzlichen Renten.

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