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Emissionshandel im Luftverkehr IW-Nachricht 9. Oktober 2011

Gleiches Recht für Alle

Ab 2012 wird der internationale Luftverkehr Teil des EU-Emissionshandels (EU ETS). Das bedeutet zusätzliche Kosten für jeden Flug, der in Europa startet oder landet. Außereuropäische Airlines stellen sich jedoch quer, sie wollen den Emissionshandel boykottieren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet nun über eine entsprechende Klage der US-Fluggesellschaften – und damit über die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Luftfahrzeugbranche.

Pro Fluggast wird auf dem Weg von Düsseldorf nach New York und zurück rund eine Tonne CO2 emittiert. Wenn es nach den USA und anderen Ländern geht, sollen nur europäische Fluggesellschaften dafür Verschmutzungsrechte in Form von CO2-Zertifikaten kaufen. Das wäre eine Verzerrung des Wettbewerbs. Obendrein schwächt es den Klimaschutz. So sieht das auch die Bundesregierung.

Sollte der Klage der amerikanischen Fluggesellschaften gegen die Einbeziehung in den Emissionshandel stattgegeben werden, wären die hiesigen Fluggesellschaften mit nicht hinnehmbaren Wettbewerbsnachteilen konfrontiert. Ohnehin wird sie der Emissionshandel empfindlich treffen. Allein die Lufthansa rechnet mit jährlichen Zusatzkosten in dreistelliger Millionenhöhe. Hinzu kommen Kosten für CO2-Überwachung und -Berichterstattungen. Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs hat bereits angedeutet, dass die Klage erfolglos bleiben könnte. Für diesen Fall haben China und Indien mit verkehrsrechtlichen Sanktionen für europäische Fluggesellschaften gedroht. Das Ganze droht in einen Handelsstreit zu münden, der wohl kaum bis 2012 zufriedenstellend gelöst sein dürfte.

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