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Reformvorschlag beim Investorenschutz IW-Nachricht 6. Mai 2015

Wichtiger Schritt in Richtung Handelsabkommen

Viele TTIP-Skeptiker sehen in der Investitionsschutzklausel eine Gefahr für den Rechtsstaat: Die Verfahren seien intransparent, Interessenkonflikte absehbar, und es fehle an Berufungsmechanismen. Nun hat die EU-Kommission eine Reform der Klausel vorgeschlagen. Damit will sie einen wichtigen Stolperstein auf dem Weg zum endgültigen Abkommen aus dem Weg räumen. Dies ist zu begrüßen.

Investitionsabkommen sind ein übliches Instrument in der internationalen Wirtschaftspolitik: Knapp 3.300 Abkommen gibt es schon, etwa alle zwei Wochen kam im vergangenen Jahr ein neues dazu. Dass diese aber nicht perfekt sind, zeigt die Tatsache, dass mindestens 45 Länder und regionale Organisationen ihre Investitionsverträge momentan revidieren oder vor kurzem revidiert haben. Auch im Rahmen der Verhandlungen über die Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) soll sich nun noch etwas ändern: EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat eine Reform der umstrittenen Investitionsschutzklausel vorgeschlagen. Die Schlichtungsinstitutionen sollen in ihrer Funktionsweise künftig deutlich mehr den traditionellen Gerichten entsprechen. Ein Einspruch gegen Urteile soll möglich werden, das Abkommen soll zudem die regulatorische Hoheit der Mitgliedstaaten sichern sowie dafür sorgen, dass keine Paralleljustiz durch die Investitionsschutzklausel entsteht. Mit diesem Reformvorschlag geht die EU-Kommission einen wichtigen Schritt und zeigt ihre Entschlossenheit, auf die Kritik einzugehen und die Akzeptanz von TTIP in der Bevölkerung zu steigern.

Auch wenn das vorgelegte Papier nur Anhaltspunkte für das tatsächliche Investitionsschutzkapitel gibt, stellt es eine solide Grundlage für eine Reform des internationalen Rechts dar. Dieses Kapitel ist besonders wichtig für Europa – ist die EU doch sowohl als Investitionsziel als auch als Herkunftsland von Investoren weltweit die Nummer eins. Mehr internationale Investitionen könnten mittelfristig die Erholung in Europa nach der Eurokrise beschleunigen. Und langfristig wird so weiter der Kapitalstock aufgebaut, was die wirtschaftliche Entwicklung der beteiligten Staaten stärkt.

Dass auch die Bürger von TTIP profitieren dürften, haben bereits viele Studien gezeigt. Die viel zitierte Studie im Auftrag der Europäischen Kommission beziffert etwa die Vorteile für einen durchschnittlichen europäischen Haushalt auf 545 Euro jährlich. Das Einkommen einer vierköpfigen Familie dürfte im Durchschnitt langfristig – also etwa zehn Jahre nach Inkrafttreten eines umfassenden Freihandelsabkommens – einmalig um diesen Betrag steigen und dann Jahr für Jahr auf diesem höheren Niveau liegen als ohne TTIP. Zwar wird das ausverhandelte Abkommen am Ende wahrscheinlich von den Annahmen der Studien abweichen. Dennoch bieten die Prognosen nach wie vor einen guten Orientierungspunkt.

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