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(© Foto: William Murphy/iStock)
Transpazifisches Handelsabkommen IW-Nachricht 3. Februar 2016

TPP kommt vor TTIP

Am Donnerstag werden zwölf Länder rund um den Pazifik das Handelsbündnis TPP unterzeichnen und so die größte Freihandelszone der Welt schaffen. Für Europa ist das keine gute Nachricht: Das Abkommen bedeutet einen Wettbewerbsverlust für europäische Exportunternehmen. TTIP könnte das wieder ändern.

Mit den zwölf Ländern – darunter die USA, Japan, Australien und Kanada – werden über 36 Prozent der Weltwirtschaft an der Transpazifischen Partnerschaft (TPP) beteiligt sein. Die amerikanische Wirtschaft verspricht sich davon große Vorteile: Über 18.000 verschiedene Zölle auf US-Exporte werden abgeschafft. Dies dürfte die Wettbewerbsfähigkeit der amerikanischen Produzenten verbessern und neue Jobs schaffen. Doch TPP geht weit über die Abschaffung von Zöllen hinaus: „TPP setzt die Regeln für den globalen Handel“, ist auf der Seite des US-Handelsbeauftragten zu lesen. Faire Löhne, Sicherheit am Arbeitsplatz und strenge Umweltschutzvorschriften sollen daraus folgen und dafür sorgen, dass die globalen Regeln die Interessen und Werte der amerikanischen Gesellschaft widerspiegeln.

TPP ist mit TTIP nicht direkt zu vergleichen – die Ambitionen der TTIP-Verhandlungsführer erstrecken sich weit über das mit TPP Erreichte hinaus. Denn bei TTIP sollen auch Handelsbarrieren abgeschafft werden, die aus den regulatorischen Unterschieden in der EU und den USA resultieren. So wollen die Handelspartner mit TTIP gegenseitig Produktvorschriften anerkennen, die zwar auf unterschiedliche Regulierungen beruhen, aber im Endeffekt ein ähnliches Schutzniveau für den Verbraucher bieten. Beispiele dafür finden sich etwa in der Automobilindustrie. Dort sind die technischen Vorgaben für Pkw-Bauteile in den USA und in der EU sehr unterschiedlich. Das Sicherheitsniveau ist aber vergleichbar.

In TPP ist eine solche Form der regulatorischen Zusammenarbeit nicht vorgesehen. Trotzdem dürfen sich viele Themen in beiden Freihandelsabkommen wiederfinden. So ist in TPP auch eine Investitionsschutzklausel vorgesehen, die ausländische Investoren vor davor schützen soll, ohne Kompensation enteignet zu werden. Das für TTIP geplante Investitionskapitel hat in Deutschland für viel Skepsis gesorgt – obwohl es sich dabei um eine gängige Praxis handelt und Deutschland bereits mehr als 130 solche Verträge unterzeichnet hat. Doch diese werden oft kritisiert, denn die Gerichtsverfahren sind sehr intransparent, es bestehen Interessenkonflikte bei den Richtern und die Entscheidungen der Schiedsgerichte unterliegen keiner Revision. Um diese Mängel zu beseitigen, hat die Europäische Kommission im vergangenen Jahr einen Vorschlag im Rahmen der TTIP-Verhandlungen gemacht, der etwa die Schaffung einer Berufungsinstanz oder auch die Ernennung der Richter durch die teilnehmenden Staaten vorsieht. Wenn die USA es aber geschafft haben, elf andere Handelspartner von der Qualität der in TPP ausverhandelten Investitionsschutzklausel zu überzeugen, wird die Verhandlungsmacht der EU im Rahmen der TTIP-Verhandlungen deutlich geschwächt. Zudem wird TPP schon bald zu einem Wettbewerbsnachteil für die deutsche Exportwirtschaft in jenen TPP-Ländern führen, mit denen die EU kein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat.

Umso wichtiger ist deshalb der erfolgreiche Abschluss von TTIP, um Europas zentralen transatlantischen Handelspartner an die EU zu binden. Entsprechend zügig sollte die EU die Verhandlungen fortführen – ohne dabei Abstriche etwa in Sachen Verbraucher- und Umweltschutz zu machen oder die Regulierungsfreiheit der Mitgliedstaaten zu gefährden. Denn nur so wird Europa auch in Zukunft global wettbewerbsfähig bleiben.

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