Die Grünen wollen unmittelbar nach der nächsten Bundestagswahl eine auf zehn Jahre befristete Vermögensabgabe einführen. Mit den geschätzten Einnahmen von insgesamt 115 Milliarden Euro soll der Staatshaushalt saniert werden.
Falscher Nothelfer
Der auf ihrer Fraktionsklausur vorgestellte Plan fußt auf einem Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Doch nimmt man dieses Papier einmal kritisch unter die Lupe, wird deutlich, dass die Grünen mehr populistischen Stimmenfang als seriöse Steuerpolitik betreiben.
Denn konkret sieht dieses Konzept vor, dass nicht nur auf Privatvermögen von über 1 Million Euro eine Abgabe in Höhe von 1,5 Prozent erhoben werden soll, sondern auch prinzipiell Betriebsvermögen mit einer derartigen Abgabe belegt würden. Sie soll allerdings nicht höher sein als 35 Prozent des jährlichen betrieblichen Ertrages, zudem gibt es Freibeträge. Doch eine derartige Vermögensabgabe ist für den Staat nicht gratis, was selbst das DIW schon zugesteht: Bis zu 7 Prozent der Einnahmen würden direkt wieder ausgegeben, sowohl für die aufwändige Vermögensbewertung als auch für die „Folgeschäden“ – weniger Wachstum und infolgedessen wohl auch weniger Jobs.
Auch der Hinweise der Grünen, die Gefahr einer Substanzbesteuerung sei dadurch ausgeschlossen, dass der, der keinen Gewinn erzielt, auch keine Steuer bezahlt, klingt wenig beruhigend. Gerade in der Krise werden rote Zahlen geschrieben – und wenn selbst dann Vermögensabgaben erhoben werden, geht dies sehr wohl an die Substanz. Ein geplanter zeitlicher Steueraufschub ist hier ein unzureichendes Trostpflaster.
Grundsteuerranking 2024: Grundsteuer der 100 größten deutschen Städte im Vergleich
Im Grundsteuerranking 2024 werden erneut die 100 einwohnerstärksten Städte Deutschlands verglichen. Zur Berechnung der Jahresgrundsteuer wurde ein durchschnittlicher Einheitswert für Einfamilienhäuser in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohner herangezogen. ...
IW
Fiskalische und gesamtwirtschaftliche Effekte durch das Wachstumschancengesetz
Die Bundesregierung wollte mit dem Wachstumschancengesetz die hohe Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland abmildern und Investitionsanreize setzen.
IW