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Kalte Progression IW-Nachricht 23. Oktober 2011

Ein heißes Dauerthema

Die Bundesregierung möchte dauerhafte Steuergerechtigkeit schaffen. Zu diesem Zweck soll die kalte Progression beseitigt werden. Allerdings nur einmalig für ein Jahr. Das ist besser als gar nichts. Es wäre indes gut, wenn die kalte Progression dauerhaft abgeschafft würde. Das ist aber nicht geplant.

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Die kalte Progression entsteht durch die Kombination aus progressivem Steuertarif und Inflation. Wenn ein Arbeitnehmer beim Lohn einen Inflationsausgleich erhält, zahlt er dadurch mehr Steuern, obwohl er sich nicht mehr leisten kann. Diesen Effekt möchte der Finanzminister verhindern. Zu diesem Zweck soll 2013 der Einkommenssteuertarif korrigiert werden. Dadurch werden die Steuerpflichtigen um 6 bis 7 Milliarden Euro jährlich entlastet. Damit wird recht genau das Mehraufkommen zurückgegeben, das der Fiskus aufgrund der kalten Progression seit 2010 zusätzlich eingesammelt hat.

Die kalte Progression ist aber keine einmalige Angelegenheit. Sie tritt jedes Jahr erneut auf und zwar umso stärker, je höher die Inflationsrate ist. Deshalb sollte eine automatische Tarifanpassung beschlossen werden, um sie dauerhaft auszuschalten. Gerade das ist aber nicht beabsichtigt. So kassiert der Fiskus in Zukunft immer wieder ein paar Jahre lang ungerechtfertigt höhere Steuern und kann dann in unregelmäßigen Abständen Entlastungen verkünden. Das ist zwar gut für die Politik, aber schlecht, wenn wirklich dauerhafte Steuergerechtigkeit hergestellt werden soll.

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