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(© Foto: Cassini/Brenzel - Fotolia)
Abgeltungssteuer IW-Nachricht 12. Mai 2014

Damit sich Sparen noch weniger lohnt

Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid und andere SPD-Politiker wollen die Steuern auf Kapitaleinkünfte erhöhen. Derzeit wird auf Zinsen und Dividenden eine Steuer in Höhe von 25 Prozent fällig. Künftig soll der Einkommenssteuersatz von bis zu 45 Prozent gelten – angesichts der derzeitigen Niedrigzinsen ein weiterer Grund, auf das Sparen zu verzichten.

Die Abgeltungssteuer belastet Zinsen und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren pauschal mit 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags. Auch Dividenden und ausgeschüttete Unternehmensgewinne von GmbHs werden mit 25 Prozent besteuert – nur heißt die Steuer in diesem Fall nicht Abgeltungssteuer, sondern Kapitalertragssteuer. Alle übrigen Einkünfte wie Arbeitslöhne werden dagegen mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz von bis zu 45 Prozent besteuert. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 wollte der damalige Finanzminister Peer Steinbrück die Steuerflucht ins Ausland eindämmen – getreu dem Motto: „Besser 25 Prozent von X als 45 Prozent von nix.“ Sparer mit einem hohen Einkommenssteuersatz wurden bewusst bei ihren Zinserträgen bessergestellt.

Würde die Abgeltungssteuer nun wieder durch die Einkommenssteuer ersetzt, wie Steinbrücks Parteikollege Nils Schmid fordert, würde der Staat etwa 3,5 Milliarden Euro zusätzlich einnehmen – vorausgesetzt, es kommt nicht zu ebensolchen Ausweichreaktionen, die Steinbrück verhindern wollte. Sparen würde sich dann allerdings noch weniger lohnen. Schon ohne die Steuererhöhung reichen die gegenwärtigen Niedrigzinsen kaum aus, um den realen Wert des Kapitals zu erhalten. Die Steuerreform wäre deshalb das falsche Signal in einer Zeit, in der die Bürger verstärkt für das Alter vorsorgen sollen.

Hinzu kommt, dass Unternehmensgewinne auch noch mit der Körperschafts- und der Gewerbesteuer belastet werden. Nimmt man die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent hinzu, ergibt sich eine Gesamtbelastung von 49 Prozent – und damit mehr als der maximale Einkommenssteuersatz von 45 Prozent. Vor der Einführung der Kapitalertragssteuer gab es in Deutschland das sogenannte Halbeinkünfteverfahren, wonach der Einkommenssteuersatz nur auf die Hälfte des Gewinns angelegt wurde. Die Belastung war daher in etwa so hoch wie nach der Einführung der Kapitalertragssteuer 2009. Würde nun die Kapitalertragssteuer wieder durch die Einkommenssteuer ersetzt, müsste es wohl wieder eine Sonderregelung für Unternehmensgewinne geben. Würde nämlich der komplette Gewinn besteuert, ergäbe sich eine Belastung von mehr als 60 Prozent, und die Betriebe könnten noch weniger investieren.

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