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(© Foto: iStock)
Christian Kestermann / Christoph Schröder IW-Nachricht 1. Juli 2020

Wer von der Mindestlohnerhöhung profitiert

Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, den Mindestlohn bis Juli 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde anzuheben, das sind fast zwölf Prozent mehr als derzeit. Davon profitieren vor allem un- und angelernte Beschäftigte im Hotel- und Gaststättenbereich, Kioskbetreiber und Obstverarbeiter – und die neuen Bundesländer.

Um satte zwölf Prozent soll der Mindestlohn ab Mitte 2022 steigen. Eine aktuelle IW-Auswertung der Verdiensterhebungsdaten des Statistischen Bundesamtes zeigt, wem die Erhöhung tatsächlich zugutekommt. Demnach profitieren beispielsweise ungelernte Verkäufer von Sport- und Spielwaren sowie Zeitungen: Sie verdienen aktuell rund 10,11 Euro brutto in der Stunde. Keine andere Branche bleibt damit bundesweit unter den anvisierten 10,45 Euro. 
Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass nur Vollzeitbeschäftigte betrachtet werden, die üblicherweise auf einen höheren Stundenverdienst kommen als Teilzeitbeschäftigte oder Minijobber – zudem erfasst die laufende Verdiensterhebung nur Betriebe mit mindestens zehn Beschäftigten. 

Weitere Profiteure der Mindestlohnerhöhung sind Mitarbeiter in Restaurants und Gaststätten, Angestellte in Autovermietungen und Lottoannahmestellen: Auch diese Branchen weisen besonders niedrige Stundenverdienste für Ungelernte auf. 

Besonders vielen Ostdeutschen dürfte die geplante Erhöhung zugutekommen. In den neuen Bundesländern zahlen immerhin zwölf Branchen ihren ungelernten Beschäftigten im Durchschnitt aktuell weniger als 10,45 Euro. In Ostdeutschland werden daher aufgrund des dort niedrigeren Verdienstniveaus anteilig mehr Beschäftigte von dem Mindestlohnanstieg profitieren. Auch hier sind es überwiegend die gleichen Branchen wie in Deutschland insgesamt, die besonders profitieren.

Restaurants, Cafés, Hotels und der stationäre Einzelhandel waren und sind zum Teil immer noch vom Lockdown am meisten betroffen. Es ist daher zu hoffen, dass sich diese Betriebe in zwei Jahren soweit erholt haben, dass sie die stark steigenden Verdienste auch bezahlen können. So gilt der höhere Mindestlohn auch für Minijobber, die gerade in der Gastronomie eine große Bedeutung haben. Profitieren können die Beschäftigten vom steigenden Mindestlohn schließlich nur, wenn sie ihre Beschäftigung auch behalten und ihre Arbeitszeit nicht reduziert wird.

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