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Grundgesetzänderung IW-Nachricht 19. Dezember 2014

Historische Wende in der Hochschulfinanzierung

Der Bund darf sich künftig auch langfristig an der Finanzierung der Hochschulen beteiligen, sofern die Bundesländer zuvor zugestimmt haben. Die entsprechende Grundgesetzänderung öffnet die Tür für eine gemeinsame Politik von Bund und Ländern. Doch wie der Raum hinter der Tür künftig genutzt werden soll, ist noch unklar.

Das deutsche Wissenschaftssystem ist zweigeteilt und damit international ein Sonderfall: Spitzenforschung findet zum einen in Hochschulen, zum anderen in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie beispielsweise der Max-Planck-Gesellschaft statt – jüngst bestätigt durch den Nobelpreis in Chemie. International ein Sonderfall war bisher auch die Finanzierung: Institute abseits der Unis finanzieren Bund und Länder seit Bestehen des Grundgesetzes gemeinsam. Für Forschung und Lehre an Hochschulen war dies wegen der Bildungshoheit der Länder hingegen nur befristet möglich. Das ist nun anders: Mit der heutigen Grundgesetzänderung darf der Bund Hochschulen dauerhaft mitfinanzieren.

Erfolgreiche Vorhaben wie der Hochschulpakt und die Exzellenzinitiative können jetzt etabliert und weiterentwickelt werden. In der Lehre könnte der Bund beispielsweise einen Absolventenbonus finanzieren und damit versuchen, die hohe Zahl der Studienabbrecher zu senken. Neue Institute, die während der Exzellenzinitiative aus beiden Teilen der Forschungslandschaft neu gebildet wurden, können nun ohne komplizierte Verwicklungen von Landes- und Bundesrecht dauerhaft finanziert werden. Ein Beispiel dafür ist das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – eine Verbindung der Universität Karlsruhe mit der Helmholtz-Forschungsgemeinschaft.

„Langfristig und strategisch“ will Bundesbildungsministerin Johanna Wanka die Zusammenarbeit von Bund und Ländern anlegen. Was dazu noch fehlt, sind Institutionen und Verfahren der gemeinsamen Strategie- und Entscheidungsfindung, die dennoch die Eigenständigkeit der Länder respektieren. Doch die Föderalismusreform hat die Zuständigkeiten von Bund und Ländern auseinander gezerrt. Die föderale Schweiz ist in dem Zusammenhang ein Positivbeispiel: 2006 ist sie den umgekehrten Weg gegangen und hat die gemeinsame Verantwortung von Bund und Kantonen in der Verfassung verankert. Bereits festgelegt sind nicht nur gemeinsame hochschulpolitische Ziele, sondern auch die künftigen Entscheidungsverfahren in einer Schweizerischen Hochschulkonferenz. Auch in Deutschland gibt es mit der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern zwar bereits ein Gremium, doch das gilt es nun weiterzuentwickeln.

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