Die bayerischen Gebührengegner konnten die erforderlichen 10 Prozent der Stimmberechtigten für das Volksbegehren gegen Studiengebühren mobilisieren. Jetzt muss der bayerische Landtag entscheiden, ob er das Volksbegehren annimmt oder die Bürger mittels Volksentscheid abstimmen lässt. Bislang hält im bayerischen Landtag einzig die FDP an den Gebühren fest – zu Recht. Denn keines der Argumente der Gebührengegner ist stichhaltig.
Ein erfolgreiches Modell vor der Abwahl
Nachweislich haben die Gebühren den akademischen Nachwuchs nicht vom Studium abgeschreckt. Gleichzeitig konnten die Hochschulen in bessere Ausstattung und mehr Lehrpersonal investieren. Doch trotz dieser Argumente rückt die CSU immer weiter von den einst selbst eingeführten Gebühren ab – letztlich zum Nachteil der Studenten und der Bildungsgerechtigkeit: Zwar sollen die 182 Millionen Euro, die die Hochschulen zuletzt durch Gebühren eingenommen haben, aus dem Staatshaushalt ersetzt werden. Außerdem will Bayern wie schon Baden-Württemberg den Zuschuss an eventuell steigende Studentenzahlen anpassen. Aber die entsprechenden Gelder fehlen dann an anderer Stelle, beispielsweise um mehr Studienplätze anbieten, Studentenwohnheime ausbauen und zusätzliche Stipendien gewähren zu können.
Außerdem stellt sich generell die Frage, warum das Hochschulstudium kostenlos ist, der Durchschnittsverdiener aber für den Kindergarten zahlen muss. Prinzipiell geht es also um die Frage, an welchen Stellen im Bildungssystem Steuergelder sinnvoll eingesetzt werden sollen. Für eine solche Debatte sollten die gesetzlichen Fristen bis zum endgültigen Volksentscheid genutzt werden.

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