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Schuldenbremse IW-Nachricht 26. Mai 2009

Ausnahmen gibt es schon

Die von der Föderalismuskommission beschlossene Schuldenbremse sieht vor, dass die Länder ab 2020 keine Schulden mehr machen dürfen. Um bis dahin ihre Haushalte konsolidieren zu können, erhalten die finanzschwachen Länder Bremen, Saarland, Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zwischen 2011 und 2019 insgesamt 7,2 Milliarden Euro an Finanzhilfen. Nun fordert die SPD mehr.

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Die Sozialdemokraten möchten, dass die Länder Schulden von bis zu 0,15 Prozent ihres jeweiligen Bruttoinlandsprodukts (BIP) machen dürfen. Nur so sei eine hinreichende Flexibilität gewährleistet, die es erlaubt, auf Situationen wie die gegenwärtige Wirtschaftskrise angemessen zu reagieren.

Diese Forderung übersieht zweierlei: Die Schuldenbremse beinhaltet explizit eine Ausnahmeregelung, die es auch den Ländern erlaubt, in Rezessionen Kredite aufzunehmen. Nur über den gesamten Konjunkturzyklus hinweg muss der Haushalt ausgeglichen sein. Damit werden den Ländern keine strukturellen Defizite mehr zugestanden, konjunkturelle sind erlaubt.

Außerdem wäre eine Kreditaufnahme von 0,15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts viel zu wenig, um auf schwere Wirtschaftskrisen angemessen reagieren zu können. Für 2009 und 2010 werden Defizite von 3 bis 5 Prozent des BIP erwartet. Selbst wenn nach einer Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden davon nur ein kleiner Teil auf die Länder entfallen sollte, wäre dies voraussichtlich ein Mehrfaches der jetzt geforderten zusätzlichen Schulden.

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