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ALG II IW-Nachricht 14. Januar 2008

Auch Vermögende erhalten Geld vom Staat

Teile der Bundesregierung fordern, das Schonvermögen für Langzeitarbeitslose zu erhöhen. Andernfalls – so das Argument – bestünden zu wenige Anreize, selbst für das Alter vorzusorgen. Denn das Vermögen müsse verbraucht werden, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II entsteht. Tatsächlich ist das Schonvermögen bereits jetzt beträchtlich. Ältere Paare können weit über 100.000 Euro behalten, ohne dass ihnen das Arbeitslosengeld II gekürzt wird.

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Selbst arbeitslose Vermögende bekommen derzeit Geld von der Arbeitsagentur: Für ein 60-jähriges Paar sieht der Gesetzgeber einen Grundfreibetrag von 62.400 Euro vor. Dazu kommen 30.000 Euro aus einer Altersvorsorge, wenn vereinbart ist, dass diese erst im Rentenalter ausgezahlt wird. Noch einmal 1.500 Euro bleiben für Anschaffungen frei. Überhaupt nicht zurückgegriffen wird auf Vermögen in Riester-Sparverträgen. Ebenfalls nicht angetastet wird eine angemessene, selbst bewohnte Immobilie, deren Wert ohne weiteres sechsstellige Beträge erreichen kann.

Etwas weniger großzügig wird das Vermögen Jüngerer behandelt. 40-jährige Eltern mit zwei Kindern dürfen 40.000 Euro auf der hohen Kante behalten; Riester-Vertrag und Immobilie müssen ebenfalls nicht angetastet werden, um ALG II zu erhalten. Es gibt von daher überhaupt keinen sachlichen Grund, an den bestehenden gesetzlichen Regeln etwas zu ändern.

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