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Anja Katrin Orth IW-Nachricht 24. Mai 2016

Wohnsitzzuweisung: Neue Chancen für die Integration

Die Bundesregierung plant, anerkannte Flüchtlinge in Zukunft je nach Integrationschancen auf Städte und Regionen zu verteilen. Bis zu drei Jahre sollen sie in dem Bundesland wohnen, dem sie nach dem Königsteiner Schlüssel und der beabsichtigten Folgeregelung zugewiesen wurden. Das sieht das neue Integrationsgesetz vor. Was nach einem harten Schritt klingt, bietet Flüchtlingen neue Perspektiven.

Anerkannte Flüchtlinge dürfen sich nach der neuen Regelung den eigenen Wohnort erstmal nicht mehr selber aussuchen. Die Regierung kann sie aber innerhalb der drei Jahre auf einzelne Städte und Regionen verteilen, abhängig von der lokalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation sowie dem vorhandenen Wohnraum und den Möglichkeiten, Deutsch zu lernen – Voraussetzungen, die im Königsteiner Schlüssel bislang nicht berücksichtigt werden. Ausgenommen von dieser Regel sind unter anderem Personen, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden, eine Berufsausbildung aufnehmen oder ein Studium beginnen.

Was vordergründig hart klingt, könnte Flüchtlingen langfristig auf ihrem Weg in die Gesellschaft helfen. Denn damit soll auch verhindert werden, dass sie sich nach der Anerkennung ihres Flüchtlingsstatus in Gebieten mit hohem Migrantenanteil ansiedeln. Häufig zieht es sie in Städte, in denen bereits Familienangehörige oder Personen aus demselben Herkunftsland leben. Das bietet zwar soziale Sicherheit, kann aber den Weg in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft hemmen, wie erste Studien zeigen. Damit droht zudem eine Überlastung einzelner Großstädte, unter anderem im Ruhrgebiet.

Daher ist die Entscheidung der Bundesregierung richtig. Wichtig ist aber, dass ein bundeseinheitlicher Verteilungsmechanismus von den Ländern konsequent umgesetzt wird, sodass Flüchtlinge in die Regionen verteilt werden, in denen sie die besten Integrationschancen haben.

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