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(© Foto: Halfpoint/iStock)
Susanna Kochskämper auf xing.com Gastbeitrag 14. September 2016

Nach heutigen Werten arbeiten wir 2041 eigentlich bis 73

Immer mehr Rentner stehen immer weniger Beitragszahlern gegenüber. Die Bundesregierung kann mithilfe von drei Stellschrauben eingreifen. Das Renteneintrittsalter anzuheben sollte in der Debatte kein Tabu sein. Ein Gastbeitrag von IW-Sozialökonomin Susanna Kochskämper im sozialen Netzwerk Xing.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist als Umlageverfahren konzipiert – alle Beiträge fließen direkt in die Rentenauszahlung, verteilt werden kann immer nur das, was eingezahlt wird. Die Bevölkerungsalterung bringt es nun mit sich, dass immer mehr Rentner immer weniger Beitragszahlern gegenüberstehen. Ein Umlageverfahren kann darauf nur mit drei Stellschrauben reagieren: Werden die individuellen Beiträge nicht verändert, wird bei weniger Beitragszahlern der Topf der Rentenversicherung automatisch kleiner, die Renten müssen insgesamt sinken. In diesem Fall tragen die Rentner die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung. Sollen umgekehrt die Rentenzahlungen unverändert bleiben, müssen die individuellen Beiträge erhöht werden. Dann werden alle Beitragszahler mit höheren Kosten belastet. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, das Renteneintrittsalter so stark zu erhöhen, dass das Größenverhältnis zwischen der Gruppe der Beitragszahler und derjenigen der Rentner konstant bleibt.

Zu Letzterem lässt sich ein Gedankenexperiment durchführen: Anhand der aktuellen Bevölkerungsprognose des Statistischen Bundesamtes kann mit einer einfachen Rechnung herausgestellt werden, wie stark in Deutschland das Renteneintrittsalter steigen müsste, sollte nur diese eine Stellschraube genutzt werden. Das Ergebnis verdeutlicht das Problem, das die Bevölkerungsalterung mit sich bringt: Das Renteneintrittsalter müsste 2035 bereits bei 71 Jahren liegen, ab 2041 dann bei 73 Jahren. Diese Rechnung ist zwar stark vereinfacht. Sie verdeutlicht aber, dass die Bevölkerungsalterung keinen großen politischen Handlungsspielraum lässt. Klar ist: Stabiler Beitragssatz, stabiles Rentenniveau und stabile Regelaltersgrenze sind nicht gleichzeitig zu haben.

Es ist notwendig, die Regelaltersgrenze weiter anzuheben

Diese drei Stellschrauben können aber auch kombiniert werden. Prinzipiell ist dies durch die Rentenreformen der letzten Jahre bereits verwirklicht – mit der großen Ausnahme der Rente mit 63. Denn grundsätzlich wirkt sich durch die Art der Berechnung der Renten eine zunehmende Rentnerzahl nicht ausschließlich auf die Beitragszahler aus. Steigen die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung stärker als die Einnahmen, steigt nicht nur der Beitragssatz, sondern es kommt über die Rentenanpassungsformel auch dazu, dass das Rentenniveau sinkt. Gleichzeitig wird durch die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre die automatische Anpassung von Beitragssatz sowie Rentenniveau gedämpft – beides müsste sonst in Zukunft noch stärker ausfallen.

Deutlich wird an dieser Stelle, dass die in Politik und Wissenschaft wiederholt geführte Diskussion um eine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern nur der Logik des bisherigen Anpassungsmechanismus folgt. Denn schreitet die Bevölkerungsalterung wie prognostiziert fort, ist dies nur ein folgerichtiger Schritt, sollen eben nicht ausschließlich Beitragssatz und Rentenniveau variiert werden. Einige Staaten wie Italien und Dänemark sind schon weiter: Hier wird die Regelaltersgrenze in Zukunft automatisch bei einer steigenden Lebenserwartung angehoben. Das Thema sollte auch in Deutschland kein Tabu sein.

Zum Gastbeitrag auf xing.com

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