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(© Foto: Peter Himsel)
Michael Hüther / Klaus Hurrelmann und weitere Wissenschaftler auf zeit.de Gastbeitrag 21. Juli 2015

Wir halten die Einführung des Betreuungsgeldes für falsch

Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt. 24 Wissenschaftler fordern in einem Aufruf auf zeit.de, das Geld in öffentliche Kinderbetreuung zu stecken.

Im September 2012 haben wir Bundesregierung und Bundestag von der Einführung des Betreuungsgeldes dringend abgeraten. Die ZEIT druckte unsere Stellungnahme ab (13. 8. 2012, S. 40). In ihr erklärten wir unter anderem: „Eine an den Lebenswünschen der großen Mehrheit der Bevölkerung und den Erkenntnissen der Wissenschaft orientierte Familienpolitik sollte auf das Betreuungsgeld verzichten. Käme das Betreuungsgeld, dann wäre das ein großer Rückschritt auf dem Wege, Familien- und Kinderpolitik in Deutschland auf die heutigen veränderten Lebensbedingungen zuzuschneiden und mit einer zukunftsfähigen Gleichstellungs- und Arbeitsmarktpolitik zu verbinden“.

Regierung und Parlament haben seinerzeit unsere Empfehlung ausgeschlagen und das Betreuungsgeld eingeführt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eröffnet die Möglichkeit, neu über das Betreuungsgeld nachzudenken und alternative Formen der finanziellen Unterstützung der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern zu erörtern.

Wir vertreten die Disziplinen Erziehungswissenschaft, Medizin, Psychologie, Ökonomie, Rechtswissenschaft und Soziologie und kommen in unserer Forschung übereinstimmend zu der Erkenntnis, dass die familiäre Betreuung von Kindern durch ein bedarfsgerechtes Angebot einer qualitativ hochwertigen Bildung und Betreuung in öffentlich finanzierten Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen ergänzt werden sollte. Diese Erkenntnis wird durch die im Juni 2014 veröffentlichte „Gesamtevaluation ehe- und familienpolitischer Leistungen“ bestätigt, die vom Bundesfamilienministerium und Bundesfinanzministerium gemeinsam in Auftrag gegeben wurde. Demnach gibt Deutschland im internationalen Vergleich relativ viel Geld für ehe- und familienpolitische Leistungen aus; geschätzt sind es rund 200 Milliarden Euro im Jahr. Dennoch gelingt es im Vergleich zu anderen Ländern nur begrenzt, die erwünschten familienpolitischen Ziele zu erreichen: die Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität der Familien und die Vermeidung von Kinderarmut, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die frühe Förderung von Kindern, die Erfüllung von Kinderwünschen und die Herstellung eines Nachteilsausgleiches zwischen Familien. Von den im einzelnen evaluierten Maßnahmen sticht eine heraus, die alle erwünschten familienpolitischen Ziele erfüllt. Es ist die öffentliche Subventionierung der Kindertagesbetreuung, also die finanzielle Unterstützung von Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Kindertagespflege.

Mit Blick auf diese Forschungsergebnisse halten wir die Einführung des Betreuungsgeldes für falsch. Das Betreuungsgeld ist Symptom für eine unentschiedene, in sich widersprüchliche und die Eltern verunsichernde staatliche Familien- und Bildungspolitik. Weil die Politik sich nicht entscheiden kann, ob sie die Kinder primär über eine Förderung der Eltern oder auch durch eine ergänzende Förderung der Betreuungs- und Bildungsinstitutionen unterstützen möchte, schafft sie ambivalente Anreize sowohl für die Eltern als auch für die Institutionen: Viele Mütter und Väter halten sich für schlechte Eltern, wenn sie sich nicht vollzeitlich um ihre Kinder kümmern. Viele Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zögern mit dem Ausbau von umfassenden Erziehungs- und Bildungsprogrammen, zum Beispiel von Ganztagsangeboten, weil sie nicht sicher sein können, ob das politisch erwünscht ist. Hierdurch wird die dringend notwendige Aufwertung und Professionalisierung der Erziehungsberufe blockiert.

Schließlich halten wir auch die wirtschaftlichen Anreize des Betreuungsgeldes für problematisch. Für einkommensschwache Elternhäuser ist das Betreuungsgeld kurzfristig attraktiv, weil es das Haushaltsbudget erhöht. Statt aber Eltern einen finanziellen Anreiz zu geben, ihre Kinder nicht in öffentlich unterstützte Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu geben, sollte die Politik eine enge Kooperation von Elternhaus und Einrichtungen fördern. Je besser die öffentliche mit der privaten Erziehung abgestimmt ist, desto mehr profitieren sowohl die Eltern als auch die Kinder. Für die Eltern ergibt sich aus der Kooperation die öffentliche Anerkennung ihrer zentralen Rolle als Erziehungs- und Bildungsverantwortliche. Für die Kinder entstehen durch die Kooperation vielfältige Erfahrungs- und Anregungsräume, die ihre körperliche, psychische, sprachliche, emotionale und intellektuelle Entwicklung fördern. Gerade für Kinder aus anregungsarmen Familien liegt hierin ein Gewinn.

Wir plädieren deshalb dafür, die erheblichen finanziellen Mittel, die Jahr für Jahr für das Betreuungsgeld ausgegeben werden, in die Verbesserung der Qualität der öffentlichen Bildungs- und Betreuungsinstitutionen und die Intensivierung ihrer Elternarbeit zu investieren.

  • Prof. Dr. Klaus Hurrelmann, Hertie School of Governance Berlin (Koordination)
  • Prof. Dr. Jutta Allmendinger, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
  • Prof. Dr. Sabine Andresen, Universität Frankfurt
  • Prof. Dr. Martin Diewald, Universität Bielefeld
  • Prof. Dr. Sigrun Heide-Filipp, Universität Trier
  • Prof. Dr. Wassilios Fthenakis, Freie Universität Bozen
  • Prof. Dr. Karin Gottschall, Universität Bremen
  • Prof. Dr. Karsten Hank, Universität zu Köln
  • Prof. Dr. Johannes Huinink, Universität Bremen
  • Prof. Dr. Michael Hüther, Institut der deutschen Wirtschaft Köln
  • Prof. Dr. Berthold Koletzko, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, Max Planck Institut für demografische Forschung Rostock
  • Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Prof. Dr. Notburga Ott, Ruhr-Universität Bochum
  • Prof. Dr. Hans-Uwe Otto, Universität Bielefeld
  • Prof. Dr. Helmut Rainer, ifo Institut und Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Prof. Dr. Kirsten Scheiwe, Universität Hildesheim
  • Prof. Dr. Reinhold Schnabel, Universität Duisburg-Essen
  • Prof. Dr. Axel Schölmerich, Ruhr-Universität Bochum
  • Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Universität Hildesheim
  • Prof. Dr. C. Katherina Spieß, DIW Berlin und Freie Universität Berlin
  • Prof. Dr. Klaus Peter Strohmeier, Ruhr-Universität Bochum
  • Prof. Dr. Heike Trappe, Universität Rostock
  • Prof. Dr. Martin Werding, Ruhr-Universität Bochum

Zum Aufruf auf zeit.de

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