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Michael Hüther im Handelsblatt Gastbeitrag 15. April 2010

Die Schuldenbremse stützt die Währungsunion

Nicht wenige in Deutschland schauten Anfang der Woche verdutzt aus der Wäsche. Nachdem der Rat der europäischen Finanzminister den Rettungsplan für Griechenland konkretisiert hatte, war das Echo nachhaltig.

8,4 Mrd. Euro müsste Deutschland zum Kreditpool beitragen. Doch diese Festlegungen folgen nur dem Grundsatzbeschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs vom März. Insofern kommt Kritik zu spät. Wer A sagt, der muss auch B sagen.

Die viel spannendere Frage blieb unbeantwortet: Wie könnten die institutionellen Innovationen aussehen, die in der Europäischen Währungsunion den Erfahrungen mit Griechenland Rechnung tragen? Welche Lektionen müssen wir noch lernen? Bislang scheint es so, als bliebe Europa bei einem seiner üblichen Kompromisse stehen: Es hat ein Hilfspaket, das eigentlich keines sein darf. Es hat den im Maastrichter Vertrag festgelegten Haftungsausschluss umgangen.

Man kann den Eindruck gewinnen, dass sich die Vorschläge zu institutionellen Neuerungen in einem Europäischen Währungsfonds erschöpfen, der nur als Risikoabschirmung europäischer Banken zu interpretieren ist. Das würde die Funktionsfähigkeit der Europäischen Währungsunion nicht stärken, sondern letztlich gefährden, weil es die Anreize zur Disziplin schwächte. Unspezifisch blieben auch Vorschläge zu einem Rauswurf aus der Währungsunion bei nachhaltigem Fehlverhalten. Hier durfte es wohl schwerfallen, im Vorhinein angemessene Kriterien zu definieren.

Die finanzpolitischen Probleme in südeuropäischen Ländern stellen uns eine ganz andere Frage: Wie gehen wir damit um, dass schwächere Mitglieder der Währungsunion aus der Konvergenz der realen Zinsen 'auf das niedrigere Niveau in der Euro-Zone einen massiven Impuls erfahren, der sich in sein Gegenteil verkehrt, wenn er nachfragepolitisch statt wachstumspolitisch genutzt wird? Das konnten wir in Südeuropa erleben. Chancen wurden vertan, mit der Folge, dass die Preise stiegen, die Löhne folgten, und der Staatshaushalt trudelte noch stärker ins Defizit.

Während dem Konvergenzprozess einer Volkswirtschaft bis zum Beitritt in die Währungsunion hohe Aufmerksamkeit geschenkt wird, fehlt eine angemessene Begleitung danach. Die Gefahr einer Fehlnutzung der mit dem Beitritt verbundenen Vorteile ist groß. Das Phänomen ähnelt der „holländischen Krankheit“ wenn ein Land die mit dem unerwarteten Fund eines Rohstoffs verbundenen Einkommen rein konsumtiv verwendet. Denkbar wäre die Einrichtung eines Fonds, der geringere Zinsausgaben im Staatshaushalt für investive Zwecke bindet. Dies müsste mit einem intensiveren Monitoring der Budgetpolitik verbunden werden, wie es EU-Kommissar Rehn angekündigt hat.

Die Krise um Griechenland, aber auch die Verschuldung aller Staaten, die sich krisenbedingt stark verschlechtert hat, ruft nach weiteren institutionellen Änderungen in Europa. Die tiefe Sorge um die Beherrschbarkeit der Staatsfinanzen und die Debatte über die Möglichkeit von Staatsbankrotten zeigen, dass die Regeln des Maastrichter Vertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht ausreichen. Staaten müssen sich verlässlicher selbst disziplinieren. Eine Antwort ist die verfassungsrechtliche Schuldenbremse, eine andere die Indexierung der Einkommensteuer.

Man mag über die Ausgestaltung der deutschen Schuldenbremse streiten, doch ihr Wert liegt zweifellos in der besonderen Glaubwürdigkeit durch die Verankerung in der Verfassung. Es wäre zu prüfen, ob als Lektion aus der Krise nicht in allen Staaten der Euro-Zone eine solche Verfassungsregel etabliert werden kann. Nicht viel anders wirkt eine Indexierung der progressiven Einkommensteuer. Dadurch verlieren die Regierungen stark das Interesse, ihr Schuldenproblem durch Inflation zu lösen. Die derzeitigen Inflationsängste bringen angesichts der Schuldenstände vor allem den Zweifel am politischen Willen zur Preisstabilität zum Ausdruck.

Für den künftigen Umgang mit einer derart extremen Zerrüttung der Staatsfinanzen wird von einzelnen Beobachtern eine gezielte Vorbereitung empfohlen, um Überraschungen und erratische Reaktionen der Kapitalmärkte zu verhindern. Unklar bleibt, wie das gelingen kann. Eine Insolvenzordnung, wie sie für Unternehmen besteht, setzt eine übergeordnete Institution voraus. Die einzurichten ist aber nicht realistisch. Wichtig wäre es, die Reaktionskraft der Kapitalmärkte nicht durch eine Liquiditätsschwemme einzuschläfern. Vor allem muss unzweifelhaft sein, was zur Geschäftsgrundlage einer Währungsunion gehört: Defizitländer haben ihre eigenen Anpassungslasten zu tragen.

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