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Michael Hüther im Handelsblatt Gastbeitrag 5. März 2019

Die fetten Jahre sind vorbei

Politik muss häufiger auch wirtschaftspolitisch strategisch agieren, fordert IW-Direktor Michael Hüther im Handelsblatt. Besonders sollte sie von Österreich lernen: Bei allen Unterschieden sind die strukturellen Herausforderungen ähnlich, und die dort gelernten Lektionen zur Wirtschaftspolitik könnten auch die deutsche Politik inspirieren.

Die Anzeichen mehren sich, dass sich der deutsche Wachstumstrend merklich verlangsamt. Finanzminister Scholz zitierte passenderweise den Filmtitel „Die fetten Jahre sind vorbei“. Das Zitat war mit Hintersinn gewählt, der Regisseur des Films ist Österreicher – und darin liegt der versteckte Hinweis. Denn die Alpenrepublik hat in den letzten Jahren deutlich den Anschluss an die europäische Spitze verloren. Wie Mehltau hatte sich die immerfort währende Große Koalition über das Land gelegt, wirtschaftspolitische Handlungsbedarfe wurden ignoriert. Unter den Bedingungen der rechtskonservativen Regierung steht nun primär der Neo- Austro-Populismus Kurz’scher Machart im Mittelpunkt des Interesses. So weit verständlich, jedoch mit dem Nachteil verbunden, ökonomisch spannende Aspekte des österreichischen Regierungshandelns zu übersehen.

Erstens: Die dortige Arbeitszeitreform erhöht die gesetzlichen Arbeitszeithöchstgrenzen auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche. Bei uns bedarf es zwar weniger einer solchen Ausweitung, aber Handlungsdruck besteht. Denn unser Arbeitszeitgesetz von 1994 ist nicht zuletzt angesichts der digitalen Transformation nicht mehr zeitgemäß. Wer abends kurz noch seine E-Mails liest, verstößt bereits gegen die Mindestruhezeiten. Daher ist eine gesetzliche Klausel geboten, welche die Ruhezeiten flexibler gestaltet und sich nicht auf wenige Branchen beschränkt. Das starre Arbeitszeitkorsett wird hierzulande den betrieblichen Anforderungen wie auch den Wünschen der Beschäftigten nicht mehr gerecht. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD nur darauf geeinigt, die Arbeitszeitflexibilisierung im Kleinen „zu testen“. Das ist viel zu wenig ambitioniert, zumal die Balance zwischen einer Arbeitsmarktpolitik, die öffnet und Flexibilität stärkt, und der konservierenden Absicherungspolitik schon lange nicht mehr stimmt.

Zweitens: Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Österreich das Standortentwicklungsgesetz, mit dem die Planungsphase für größere Projekte verkürzt werden soll. Hintergrund ist der starke Anstieg der Dauer der gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfungen. Allein seit 2014 wird – sofern nicht das vereinfachte Verfahren angewendet wird – eine Verdoppelung der Verfahrensdauer beklagt, sodass sich Österreich – ähnlich wie sein nördlicher Nachbar – mit einer Verzögerung wichtiger Infrastrukturprojekte herumschlägt. Das Standortgesetz soll gezielt bei jenen Projekten zur Anwendung kommen, die im öffentlichen Interesse liegen, weil sie ein maßgebliches Investitionsvolumen haben, einen Beitrag zur Netz-, Leitungs- und Versorgungssicherheit sowie zur Mobilitäts- oder Energiewende leisten. Oder weil sie für den Wirtschaftsstandort oder für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen von großer Bedeutung sind. In Deutschland beschäftigt man sich ebenfalls mit der Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturprojekte; nur mangelt es hier an Umsetzungsstärke.

Drittens: Die Staatszielbestimmung „Wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ wird von der Regierung damit begründet, dass der Wohlstand Österreichs und seiner Bürger erhalten sowie ausgebaut werden müsse. Durch ihre Einführung würden die Vollzugsorgane verpflichtet, in jedem Einzelfall das öffentliche Interesse an einem wettbewerbsfähigen Standort – damit auch an der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen – zu berücksichtigen und mit den anderen Staatszielen (Umweltschutz, Tierschutz, Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung etc.) zu vereinbaren.

Dass nun ein „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ hinzuzählen soll, ist zu begrüßen. Allzu leicht wird vergessen, dass Prosperität und sichere Arbeitsplätze nicht voraussetzungslos sind. Das ins Grundgesetz 1967 als Staatsziel aufgenommene „gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht“ angesichts von Globalisierung und Digitalisierung zeitgemäß als Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu formulieren würde die Politik unter Rechtfertigungsdruck setzen.

Der Blick nach Österreich zeigt: Man kann nicht nur handeln, sondern man kann wirtschaftspolitisch sogar strategisch agieren. Und man sollte aber nicht so lange warten, bis frühere wirtschaftspolitische Anstrengungen vollends abgeschrieben sind. Wir Deutschen sind freilich den südlichen Nachbarn gegenüber ebenso skeptisch wie diese gewöhnlich uns gegenüber. Doch bei allen Unterschieden sind die strukturellen Herausforderungen ähnlich und die dort gelernten Lektionen zur Wirtschaftspolitik könnten auch die deutsche Politik inspirieren. 

Hier geht es zum Gastbeitrag auf Handelsblatt.com.

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