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(© Foto: iStock)
Holger Schäfer im Tagesspiegel online Gastbeitrag 19. März 2020

Kurzarbeit: Hilfreich, aber kein Allheilmittel

Die Coronakrise dürfte viele Unternehmen dazu zwingen, Kurzarbeit zu beantragen. Doch was heißt das eigentlich? IW-Arbeitsmarktökonom Holger Schäfer über ein sinnvolles Instrument, das nicht alle Probleme löst.

Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld soll Gehaltseinbußen ersetzen, die Arbeitnehmern entstehen, wenn ihr Betrieb vorübergehend nicht mehr genügend Arbeit für sie hat und sie deshalb nur mit geringerer Stundenzahl oder gar nicht beschäftigt werden.

Kurzarbeitergeld ist nach ersten Anfängen im Kaiserreich und der Weimarer Republik in der Bundesrepublik seit 1957 Bestandteil des Leistungskataloges. Ziel war schon damals die Vermeidung von Entlassungen. Größere Bedeutung erlangte es unter anderem in der ersten und zweiten Ölkrise, in der Transformationskrise in Ostdeutschland zu Beginn der 1990er Jahre und in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009.

Maximalbetrag liegt bei knapp 2900 Euro

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt – sofern alle Voraussetzungen vorliegen – 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, bei Kurzarbeitern mit Kindern sind es 67 Prozent. Beträgt der Arbeitsausfall 100 Prozent, entspricht die Höhe des Kurzarbeitergeldes der des Arbeitslosengeldes. Der Maximalbetrag liegt bei rund 2.200 Euro im Monat für einen Alleinstehenden und knapp 2.900 Euro für Verheiratete mit Kindern. Anders als bei Arbeitslosigkeit sind die Betroffenen weiterhin bei ihrem Arbeitgeber angestellt.

An die Bewilligung von Kurzarbeitergeld sind üblicherweise diverse Voraussetzungen geknüpft. So muss der Arbeitsausfall unvermeidbar und vorübergehend sein und mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer eines Betriebes betreffen. Guthaben auf Arbeitszeitkonten müssen zuvor abgebaut werden.

Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass nur der Arbeitsausfall aufgrund einer vorübergehenden konjunkturellen Krise oder eines ähnlichen Ereignisses ausgeglichen wird. Weniger geeignet ist Kurzarbeitergeld für den Ausgleich struktureller Veränderungen: Wenn die Produkte einer Branche dauerhaft nicht mehr nachgefragt werden, wäre es effizienter, die Arbeitskräfte wechseln zügig in andere Branchen, wo sie langfristig gebraucht werden.

26 Milliarden Euro Rücklage

Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits klargestellt, dass Arbeitsausfall, der direkt oder indirekt auf die Corona-Pandemie zurückgeht, durch Kurzarbeitergeld kompensiert werden kann. Nicht zuletzt dank einer Rücklage von 26 Milliarden Euro stehen genügend Mittel zur Verfügung, auch wenn die Anzahl der Kurzarbeiter stark ansteigt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung diverse Erleichterungen für Betriebe beschlossen, die Kurzarbeit nutzen wollen.

So schrumpft der Mindestanteil betroffener Arbeitnehmer von einem Drittel auf zehn Prozent und es entfällt die Voraussetzung, dass zuvor Guthaben auf Arbeitszeitkonten abgebaut werden müssen. Hilfreich für die in Liquiditätsschwierigkeiten geratenden Betriebe ist auch die vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge, die sie ansonsten allein zu tragen hätten. Letztlich wurde Kurzarbeit auch für die Zeitarbeitsbranche geöffnet. Erwartet wird zudem, dass die maximale Bezugsdauer von derzeit 12 Monaten auf 24 Monate verlängert wird.

Damit hat die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Kurzarbeit die wesentlichen sinnvollen Schritte unternommen.

2009 gab es zeitweise bis zu 1,4 Millionen Kurzarbeiter

Im besten Fall können Betriebe dank dieser Maßnahmen Entlassungen vermeiden. Bereits in der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 hat sich das Instrument in dieser Hinsicht bewährt. Seinerzeit sank das Bruttoinlandsprodukt um fünf Prozent, aber die Beschäftigung blieb stabil und die Arbeitslosigkeit stieg kaum an. Dafür gab es zeitweise bis zu 1,4 Millionen Kurzarbeiter.

Der Vorteil gegenüber einer Politik von Entlassungen und Wiedereinstellungen besteht darin, dass die Betriebe nach Überwindung der Krise ohne längere Verzögerung ihre Produktion wieder ausweiten können, weil die erforderlichen Arbeitskräfte samt ihrer betriebsspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten bereit stehen und nicht erst zeitraubend auf dem Arbeitsmarkt rekrutiert werden müssen. Dies könnte ein Grund dafür sein, warum sich der deutsche Arbeitsmarkt nach der Krise weit besser darstellte als die Arbeitsmärkte anderer Länder, in denen es viele Entlassungen gab.

Trotz Kurzarbeit drohen Insolvenzen

Ganz ohne Blessuren wird der deutsche Arbeitsmarkt in der aktuellen Krise wohl dennoch nicht davonkommen. Das liegt im Wesentlichen an zwei Gründen:

  • Die laufenden variablen Lohnkosten sind nur ein Teil der Last, die Betriebe derzeit zu tragen haben. Hinzu kommen weitere Kosten wie Mieten oder Zinsen. Ob ein Unternehmen diese tragen kann oder überfordert wird, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter die Versorgung mit Kapital. Es ist aber nicht auszuschließen, dass es vermehrt zu Insolvenzen kommt. 
  • Entlassene Arbeitnehmer und weitere Arbeitsuchende werden wie Berufseinsteiger mit einem weniger aufnahmefähigen Arbeitsmarkt konfrontiert. In unsicheren Zeiten versuchen die Unternehmen, ihre Beschäftigung stabil zu halten. Das Risiko von Neueinstellungen wird in vielen Fällen vermieden. Schon aufgrund der normalen Fluktuation sind immer eine Reihe von Personen auf Arbeitsuche: Selbst im Boomjahr 2018 wurden im Jahresverlauf 2,4 Millionen Arbeitnehmer arbeitslos. Wenn die Arbeitsuchenden länger als nur kurzfristig Probleme bekommen, neue Beschäftigung zu finden, könnte die Arbeitslosigkeit vorübergehend ansteigen.

Zum Gastbeitrag auf background.tagesspiegel.de

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