In den Bundesländern wird unterschiedlich viel in die frühkindliche Bildung investiert. Setzt man die öffentlichen Ausgaben für die Kitas und Tageseltern im Jahr 2023 ins Verhältnis zur Zahl der unter Sechsjährigen, ergibt sich für Brandenburg mit 12.145 Euro der höchste und für Baden-Württemberg mit 8.590 Euro der niedrigste Wert. Der Hauptgrund sind unterschiedliche Betreuungsquoten im Alter unter drei Jahren.
Öffentliche Ausgaben für die Betreuung im Ländervergleich
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
In den Bundesländern wird unterschiedlich viel in die frühkindliche Bildung investiert. Setzt man die öffentlichen Ausgaben für die Kitas und Tageseltern im Jahr 2023 ins Verhältnis zur Zahl der unter Sechsjährigen, ergibt sich für Brandenburg mit 12.145 Euro der höchste und für Baden-Württemberg mit 8.590 Euro der niedrigste Wert. Der Hauptgrund sind unterschiedliche Betreuungsquoten im Alter unter drei Jahren.
Die von der öffentlichen Hand bereitgestellte Betreuungsinfrastruktur für Kinder vor dem Schuleintritt gewinnt derzeit aus zwei Gründen zunehmend an Bedeutung. Der erste ist, dass die Eltern in größerem Maß am Arbeitsmarkt aktiv werden wollen und sollen, was in der Regel nur möglich ist, wenn in den entsprechenden Abwesenheitszeiten von der Familie die Versorgung und Beaufsichtigung der Kinder sichergestellt ist. Das Wollen geht dabei darauf zurück, dass sich die geschlechterspezifischen Rollenbilder grundlegend gewandelt haben und Frauen sich immer mehr auch über ihren Beruf und nicht nur ihre Rolle in der Familie definieren. Das Sollen ergibt sich daraus, dass es vor dem Hintergrund des demografischen Wandels immer wichtiger wird, dass möglichst alle grundsätzlich verfügbaren Arbeitsstunden von Fachkräften auch tatsächlich am Arbeitsmarkt eingesetzt werden (Geis-Thöne, 2025a).
Der zweite Grund ist, dass die Bevölkerung in Deutschland in den letzten Jahren deutlich heterogener geworden ist und mehr Kinder in sehr bildungsfernen Familien aufwachsen, in denen oftmals nicht deutsch gesprochen wird (Geis-Thöne, 2025b). Erfolgt bei den Kindern, die zu Hause ein eher ungünstiges Entwicklungsumfeld vorfinden, nicht frühzeitig eine gute kompensatorische Bildungsarbeit, können sich in der späteren Bildungslaufbahn nicht mehr vollständig ausgleichbare Defizite bei der Kompetenzentwicklung aufbauen.
Vor diesem Hintergrund soll im Folgenden verglichen werden, was in den einzelnen Bundesländern von der öffentlichen Hand für die Betreuung der Kinder ausgegeben wird. Dabei bildet die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik die Datengrundlage. Diese erfasst grundsätzlich alle staatlichen und staatlich geförderten Betreuungseinrichtungen außer den Ganztagsschulen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe fallen. Zu den Horten und weiteren Einrichtungen für Schulkinder liegen erfreulicherweise getrennte Daten vor, sodass die Betreuung von Schulkindern hier vollständig außer Acht gelassen werden kann.
Bei der Kinder- und Jugendhilfestatistik handelt es sich um eine im Achten Sozialgesetzbuch geregelte Vollerhebung, bei der sowohl die zuständigen Stellen auf kommunaler und Landesebene als auch die freien Träger auskunftspflichtig sind (§ 102 SGB VIII). Angaben zu den Ausgaben und Einnahmen werden allerdings nur bei den staatlichen Stellen erfasst, wobei zwischen „Einzel- und Gruppenhilfen“ sowie „Einrichtungen“ differenziert wird (§ 99 Abs. 10 SGB VIII). Für die vorliegende Betrachtung ist diese Aufteilung eher kontraproduktiv, da sich nicht feststellen lässt, wie sich die beiden Bereiche im Fall der Betreuung konkret voneinander abgrenzen und ein Vergleich der erfassten Werte die Vermutung nahelegt, dass hier in den Ländern unterschiedlich vorgegangen wird. Grundsätzlich bestehen bei der Verbuchung der relevanten Ausgaben auf kommunaler Ebene Handlungsspielräume, die zu einer gewissen Unschärfe der Ergebnisse führen. Etwa gilt dies für die Frage, inwieweit die Aufwendungen für die Betreuung der kommunalen Kita-Gebäude den Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet werden.
Ungünstig ist, dass bei den „Einzel- und Gruppenhilfen“ nur die Ausgaben und nicht die Einnahmen differenziert nach Hilfearten erfasst werden und so keine Nettowerte für den Betreuungsbereich errechnet werden können. Im Großen und Ganzen sollte das zu keiner starken Verzerrung führen, da im Bereich der „Einzel- und Gruppenhilfen“ kaum Elternbeiträge und ähnliches verbucht sein dürften. Eine Ausnahme bildet allerdings die Betreuung in der Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen: Hier ziehen die Kommunen die Gebühren ein. Die ebenfalls von den Kommunen erhobenen Elternbeiträge für Kitas in freier Trägerschaft werden hingegen in der Kategorie „Einrichtungen“ verbucht (Statistisches Bundesamt, 2024). Andernfalls werden für die freien Träger nur die staatlichen Zuschüsse erfasst, weshalb hier auch eine Betrachtung der Bruttowerte nicht zielführend ist.
Ein möglicher Bezugspunkt stellt die Zahl der betreuten Kinder dar. Hier ergibt sich für das Jahr 2023 für Berlin mit 14.309 Euro der höchste und für Thüringen mit 10.330 Euro der niedrigste Wert (Abbildung). Betrachtet man nur die Kitabetreuung ohne die Kindertagespflege, ergibt sich nahezu dasselbe Bild; lediglich für Schleswig-Holstein unterscheiden sich die Ausgaben je betreutes Kind mit 12.811 Euro gegenüber 13.111 Euro etwas deutlicher (Statistisches Bundesamt, 2024; Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2025; eigene Berechnungen).
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Bei der Interpretation dieser Werte ist im Blick zu behalten, dass sich die Altersstrukturen der Kinder in den Betreuungseinrichtungen in den Bundesländern deutlich unterscheiden. Waren im März 2023 im Westen nur 19,4 Prozent der (Nichtschul-)Kinder in den Kitas unter drei Jahren alt, traf das im Osten auf 28,2 Prozent zu (Statistisches Bundesamt, 2025). Bei gleicher Qualität erfordert die Betreuung dieser kleineren Kinder einen wesentlich höheren Personaleinsatz und ist entsprechend kostenintensiver. Dies rückt die Positionierung der ostdeutschen Länder mit Ausnahme Berlins und Brandenburgs am unteren Ende in ein noch ungünstigeres Licht. Allerdings ist das Preisniveau dort deutlich niedriger als im Westen (Goecke et al., 2023), sodass die Ausgaben einer höheren Kaufkraft entsprechen.
Der zweite mögliche Bezugspunkt für die staatlichen Ausgaben für die Kinderbetreuung ist die Gesamtzahl der Kinder im Alter unter sechs Jahren. Hier liegt Brandenburg mit 12.145 Euro an der Spitze und Baden-Württemberg findet sich mit 8.590 Euro auf dem letzten Platz. Insgesamt schneiden viele westdeutsche Länder vergleichsweise schlecht ab, was sich mit einer geringen Beteiligung der Kinder im Alter unter drei Jahren an der institutionellen Betreuung erklärt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass im Saarland, das hier auf dem zweitletzten Platz liegt, seit dem Jahr 2023 ein sehr dynamischer Ausbau erfolgt ist (Geis-Thöne, 2025a).
Setzt man die Nettoausgaben für die Kinder und Jugendhilfe außerhalb des Betreuungsbereichs (unter Berücksichtigung der Gesamteinnahmen im Bereich Einzel- und Gruppenhilfen) ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Minderjährigen, ergibt sich der höchste Wert für Bremen mit 2.657 Euro, gefolgt von Berlin mit 1.969 Euro, Sachsen-Anhalt mit 1.829 Euro und Brandenburg mit 1.827 Euro. Am unteren Ende finden sich Bayern mit 1.082 Euro, Baden-Württemberg mit 1.172 Euro und Thüringen mit 1.398 Euro. Dort sind die relativen Unterschiede also noch deutlich größer als bei der Betreuung.
Auch wenn die Daten einige Unschärfen aufweisen, lässt sich in der Gesamtsicht sagen, dass vor allem Baden-Württemberg und Bayern noch mehr Geld für die Kinderbetreuung, wie auch für die Kinder und Jugendhilfe insgesamt, aufwenden könnten und sollten. Dabei wäre es auch gerade in diesen beiden Bundesländern sinnvoll, insbesondere die Betreuung für unter Dreijährige für die Familien auch finanziell attraktiver zu machen.
Gleichzeitig lässt sich feststellen, dass eine Überprüfung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestatistik dringend wünschenswert wäre. So sollte zumindest auch bei den Einnahmen (und nicht nur den Ausgaben) im Bereich der „Einzel- und Gruppenhilfen“ eine Differenzierung nach den Hilfearten erfolgen. Allerdings sollten die Möglichkeiten in diesem Bereich nicht überschätzt werden. Etwa wäre eine Differenzierung zwischen den Ausgaben für die Betreuung von Kindern unter und über drei Jahren nicht sinnvoll möglich, da diese in den Einrichtungen und Gruppen häufig gemeinsam betreut werden.
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