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Wido Geis IW-Kurzbericht Nr. 62 1. September 2017 Fachkräfte made in Osteuropa

Zuwanderung aus den neuen EU-Mitgliedsländern hat in den letzten Jahren einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland geleistet. So ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus diesen Ländern zwischen Januar 2010 und Mai 2017 von 254.000 auf 1,14 Millionen gestiegen. Gleichzeitig ist die Arbeitslosenquote von osteuropäischen EU-Bürgern von 15,2 auf 8,3 Prozent gesunken.

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Fachkräfte made in Osteuropa
Wido Geis IW-Kurzbericht Nr. 62 1. September 2017

Fachkräfte made in Osteuropa

IW-Kurzbericht

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Zuwanderung aus den neuen EU-Mitgliedsländern hat in den letzten Jahren einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland geleistet. So ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus diesen Ländern zwischen Januar 2010 und Mai 2017 von 254.000 auf 1,14 Millionen gestiegen. Gleichzeitig ist die Arbeitslosenquote von osteuropäischen EU-Bürgern von 15,2 auf 8,3 Prozent gesunken.

Lange wurde die mit der EU-Osterweiterung einhergehende Arbeitnehmerfreizügigkeit für Personen aus dem östlichen Mittel-, Südost- und Osteuropa – der Einfachheit im Folgenden nur mit Osteuropa bezeichnet – in Deutschland aufgrund des starken Wohlstandsgefälles zwischen West- und Osteuropa sehr kritisch gesehen. Noch um die Jahrtausendwende warnten namhafte Ökonomen, vor dem Hintergrund einer damals sehr ungünstigen Lage am Arbeitsmarkt, vor großen Risiken für den deutschen Arbeitsmarkt und das deutsche Sozialversicherungssystem (Sinn/Werding, 2001). Auch aus diesem Grund hat Deutschland den in den Beitrittsverhandlungen ausgehandelten Zeitraum von sieben Jahren, für den die alten EU-Mitgliedsländer den Arbeitsmarktzugang für Bürger der neuen osteuropäischen Mitgliedsländer auch nach dem Beitritt noch beschränken durften außer im Falle Kroatiens, voll ausgeschöpft.

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Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt nunmehr für Personen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn seit dem 1. Mai 2011, für Personen aus Bulgarien und Rumänien seit dem 1. Januar 2014 und für Kroaten seit dem 1. Juli 2015.

Seit dieser Zeit sind sehr viele Personen aus den genannten osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten dem deutschen Arbeitsmarkt zugewandert. Lag die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit der Staatsangehörigkeit eines der elf Länder im Januar 2010 noch bei 254.000 waren es im Mai 2017 mit 1,14 Millionen mehr als viermal so viele. Dabei bilden die Polen mit 379.000 bzw. 33,2 Prozent der Beschäftigten aus den osteuropäischen EU-Ländern die größte Einzelgruppe, gefolgt von den Rumänen mit 285.000 bzw. 24,9 Prozent, den Kroaten mit 155.000 oder 13,6 Prozent, den Bulgaren mit 104.000 oder 9,1 Prozent und den Ungarn mit 96.000 oder 8,4 Prozent. Auf die verbleibenden Länder entfallen zusammen 124.000 oder 10,8 Prozent (BA, 2017a; eigene Berechnungen).

Im Zeitraum zwischen Januar 2010 und Mai 2017 hat auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anderer Zuwanderergruppen deutlich zugenommen. Allerdings war der Anstieg bei Ausländern mit allen anderen Staatsangehörigkeiten zusammengenommen mit 749.000 geringer als bei Personen aus den osteuropäischen EU Mitgliedsländern mit 889.000 und lag relativ zum Ausgangswert von 1,55 Millionen bei „nur“ 48,3 Prozent im Vergleich zu 350,5 Prozent bei den Osteuropäern (BA, 2017a; eigene Berechnungen).

Dabei besetzen viele der Zuwanderer aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsländern Fachkräftepositionen. So stieg die Zahl der Personen mit Staatsangehörigkeiten der elf Länder, die eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, für die in der Regel ein berufsqualifizierender Abschluss benötigt wird zwischen Januar 2013 – ältere Werte liegen nicht vor - und Januar 2017, von 271.000 auf 551.000 und hat sich damit in nur vier Jahren mehr als verdoppelt. Dabei arbeiteten im Januar 2017 rund 458.000 Personen aus den elf Ländern in Fachkräftepositionen, die typischerweise einen beruflichen Abschluss vorrausetzen, 42.000 Personen in Spezialisten-Tätigkeiten, für die in Regel ein Fortbildungsabschluss wie der Meister oder ein Bachelorabschluss benötigt wird, und 52.000 in Expertentätigkeiten, die in der Regel ein mindestens vierjähriges Hochschulstudium voraussetzen (BA, 2017b).

Vergleicht man den Anstieg bei der qualifizierten Beschäftigung von Personen aus den östlichen EU-Mitgliedsstaaten zwischen Januar 2013 und Januar 2017 mit dem bei allen anderen Zuwanderergruppen, so liegen die absoluten Veränderungen mit 281.000 und 294.000 auf demselben Niveau. Setzt man diese Zahlen allerdings ins Verhältnis zu den Ausgangswerten, ist die Entwicklung bei den Personen aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsländern mit einem Plus von 103,7 Prozent sehr viel dynamischer verlaufen als bei den anderen Ausländern mit 26,2 Prozent (BA, 2017b; eigene Berechnungen).

Auch wenn ein bedeutender Teil der Zuwanderer aus den osteuropäischen Mitgliedsstaaten über keinen berufsqualifizierenden Abschluss verfügt (vgl. Geis, 2017), war in den vergangenen Jahren anders als im Vorhinein befürchtet, keine starke Zuwanderung aus den neuen Mitgliedsstaaten in das soziale Sicherungssystem in Deutschland zu beobachten. Lag die Zahl der erwerbsfähigen Empfänger von Arbeitslosengeld II, zu denen auch die erwerbstätigen Aufstocker zählen, aus den 11 Ländern im Januar 2010 bei 85.000, so stieg sie bis zum April 2017 zwar auf 207.000, allerdings ist der Anteil der Leistungsbezieher an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter mit 10,4 gegenüber 10,0 Prozent nahezu unverändert geblieben. Bei allen Ausländern lag er im April 2017 mit 18,2 Prozent nahezu doppelt so hoch (BA, 2017a).

Zu einem noch günstigeren Ergebnis kommt man, wenn man stattdessen die Arbeitslosigkeit in den Blick nimmt. So ist die Zahl der Arbeitslosen aus den elf osteuropäischen EU-Mitgliedsländern zwischen Januar 2010 und Mai 2017 zwar von 54.000 auf 107.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote mit eingeschränkter Bezugsgröße, also ohne Berücksichtigung von Beamten und Selbständigen im Nenner, ist hingegen sogar deutlich gesunken. Lag sie im Januar 2010 noch bei 15,2 Prozent, waren es im Mai 2017 nur noch 8,3 Prozent (BA, 2017a). Bei allen Ausländern waren es im Vergleich 14,6 Prozent.

Insgesamt zeigen die vorliegenden Zahlen der Bundesagentur für Arbeit damit deutlich, dass die Integration der Zuwanderer aus den neuen EU-Mitgliedsländern in den deutschen Arbeitsmarkt in den letzten Jahren sehr gut gelungen ist und diese einen substanziellen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland geleistet haben. Dies bestätigt auch eine noch differenziertere Untersuchung von Geis (2017) auf Basis des Mikrozensus 2014.

Allerdings ist trotz des nach wie vor starken Wohlstandsgefälles zwischen West- und Osteuropa in den nächsten Jahren mit einen deutlichen Rückgang der Zuwanderung aus den osteuropäischen EU-Ländern zu rechnen, da auch diese stark vom demografischen Wandel betroffen sind. So kommen in Bulgarien auf 100 Personen im Alter zwischen 50 und 59 Jahren nur 64,4 Personen im Alter zwischen 10 und 19 Jahren. In Kroatien sind es 72,1, in Polen 72,2, in Ungarn 79,5 und in Rumänien 88,9 Personen (Geis, 2017). Der Wert für Deutschland liegt zum Vergleich bei 60,7 und bildet damit den kleinsten Wert in der EU.

Vor diesem Hintergrund muss sich Deutschland in den nächsten Jahren noch stärker für Fachkräfte aus demografiestarken Drittstaaten öffnen. Hierzu ist einerseits ein modernes Einwanderungsrecht mit klaren und leicht verständlichen Regeln notwendig. Andererseits muss das Land aber auch noch stärker wanderungsinteressierte Fachkräfte im Ausland ansprechen, wie das bereits heute über das Online-Portal „Make it in Germany“ geschieht. Dabei zeigt die Erfahrung mit der Zuwanderung aus Osteuropa, dass die Integration in den Arbeitsmarkt auch bei einer größeren Zahl ins Land kommenden Arbeitssuchenden schnell und gut gelingen kann.

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Wido Geis: Fachkräfte made in Osteuropa

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