Simulation der Verteilungswirkungen höherer Steuermittel für die Bundesländer
Länderfinanzausgleich: eine fiktive Fortschreibung des aktuellen Systems
Kurzexpertise
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Simulation der Verteilungswirkungen höherer Steuermittel für die Bundesländer
Der bundesstaatliche Finanzausgleich tritt zum 31. Dezember 2019 außer Kraft. Auch die im Rahmen des Solidarpakts II fließenden Mittel laufen in dem Zuge im Jahr 2019 aus. Damit bietet sich die Chance auf eine grundlegende Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen. In der politischen Diskussion zeigt sich derweil allerdings kaum Bereitschaft zu einer umfassenden Reform des Länderfinanzausgleichs, die auch ökonomische Aspekte hinsichtlich Transparenz und Anreizwirkungen ins Auge fasst. Dabei mangelt es seitens der Wissenschaft nicht an Vorschlägen (Lenk/Glinka, 2015; Wissenschaftlicher Beirat, 2015; Störmann, 2014).
Die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sind gekennzeichnet von einer komplexen und undurchsichtigen Systematik. Der Ausgleich der Finanzkraft der einzelnen Bundesländer erfolgt dabei in vier Schritten: Auf Basis der primären Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern als ersten Schritt werden in einem zweiten Schritt Finanzkraftunterschiede durch den sogenannten Umsatzsteuervorwegausgleich reduziert. Mittels des horizontalen Länderfinanzausgleichs als dritten Schritt wird die Finanzkraft durch Zahlungen zwischen den Bundesländern weiter angeglichen. Abschließend hilft der Bund in einem vierten Schritt den finanzschwächeren Ländern auf dem Wege der Bundesergänzungszuweisungen (für eine ausführliche Darstellung siehe Hentze, 2015a).
Bisher konnte sich die Politik nicht auf einen Kompromiss über die Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs ab dem Jahr 2020 einigen. Vielmehr haben sich die Verhandlungen im vergangenen Jahr zwischen Bund und Ländern als zäh erwiesen. Im Dezember haben sich dann die 16 Ministerpräsidenten auf einen gemeinsamen Vorschlag der Länder geeinigt. Bisher hat der Bund dem Vorschlag nicht zugestimmt, im Gegenteil hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die Einigung kritisiert und Gesprächsbedarf angekündigt, so dass das weitere Geschehen offen ist (dpa, 2016; Stuttgarter Zeitung, 2016, 4). Sofern der Bund den Forderungen der Länder nicht nachgibt, und es in absehbarer Zeit zu keinem Kompromiss kommt, ist auch eine Fortführung des aktuellen Systems über das Jahr 2019 hinaus nicht ausgeschlossen. Diese Option wird aber von der nordrhein-westfälischen Landesregierung als nicht realistisches Szenario bewertet, da die Mittelzusage des Bundes an eine Neuordnung der Finanzbeziehungen geknüpft sei und bei einer Fortführung des bestehenden Systems nicht zwangsläufig gelte (Landtag Nordrhein-Westfalen, 2016, 5). Die grundsätzliche Notwendigkeit eines Ausgleichssystems zwischen finanzschwachen und finanzstarken Bundesländern ergibt sich aus Artikel 107 des Grundgesetzes.
Tobias Hentze: Eine fiktive Fortschreibung des aktuellen Systems des Länderfinanzausgleichs – Simulation der Verteilungswirkungen höherer Steuermittel für die Bundesländer
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