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Tobias Hentze Gutachten 17. Juli 2017 Szenarien für ein Ende des Solidaritätszuschlags: Auswirkungen für Steuerzahler und Staat

Der im Jahr 1991 erstmals eingeführte Solidaritätszuschlag sollte kurzfristige Mehrausgaben für den Golfkrieg und den Aufbau Ost finanzieren. Mehr als 26 Jahre später besteht der Solidaritätszuschlag allerdings immer noch. Mit Ablauf des Jahres 2019 entfällt für die Politik jedoch das letzte Argument, sich an die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zu klammern.

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Gutachten
Auswirkungen für Steuerzahler und Staat
Tobias Hentze Gutachten 17. Juli 2017

Szenarien für ein Ende des Solidaritätszuschlags: Auswirkungen für Steuerzahler und Staat

Kurzgutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Der im Jahr 1991 erstmals eingeführte Solidaritätszuschlag sollte kurzfristige Mehrausgaben für den Golfkrieg und den Aufbau Ost finanzieren. Mehr als 26 Jahre später besteht der Solidaritätszuschlag allerdings immer noch. Mit Ablauf des Jahres 2019 entfällt für die Politik jedoch das letzte Argument, sich an die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zu klammern.

Hintergrund ist, dass die Förderung der ostdeutschen Bundesländer im Rahmen des Solidarpakts II endet, zu deren Finanzierung die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag gedacht sind. Allerdings wird bereits im Jahr 2017 lediglich ein Drittel der Einnahmen für diesen Zweck verwendet, der Rest des Aufkommens geht in den Bundeshaushalt. Im Jahr 2017 sind das rund 17,6 Milliarden Euro.

Dementsprechend mehren sich nun die Vorschläge für eine Reform des Solidaritätszuschlags. Zwischen einer Integration in das deutsche Steuersystem und einer vollständigen Abschaffung sind viele Varianten im Gespräch. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble schwebte bisher eine gleichmäßige Abschmelzung in elf Jahresschritten vor. Allerdings schließt er einen schnelleren Abbau nicht mehr aus. Die SPD plant dagegen eine Freigrenze für niedrige und mittlere Einkommen ab dem Jahr 2020, gefolgt von einer vollständigen Abschaffung zu einem späteren Zeitpunkt. Die FDP will kurzfristig einen Freibetrag einführen und den Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2020 nicht mehr erheben.

Abschaffung und Abschmelzung hätten proportionale Effekte auf die Steuerzahler. Aufgrund seiner Ausgestaltung würde ein Freibetrag dagegen relativ betrachtet untere und mittlere Einkommen stärker entlasten als höhere Einkommen. Das gilt auch für eine Freigrenze, bei der sich allerdings für Einkommen oberhalb des Grenzwerts ein Fallbeileffekt einstellen würde, der mittels einer großzügigen Gleitzone etwas abgefedert werden könnte.

Auch wenn parteiübergreifend Einigkeit über das grundsätzliche Ende des Solidaritätszuschlags besteht, bleibt der Fortgang ungewiss. Die in den vergangenen Jahren kräftig gestiegenen Steuereinnahmen und die damit einhergehenden Haushaltsüberschüsse eröffnen auch aus haushaltspolitischer Sicht die Chance, auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zu verzichten. Dies wäre angesichts der Historie des Solidaritätszuschlags ein konsequenter und logischer Schritt.

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Tobias Hentze Gutachten 17. Juli 2017

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