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Thomas Schleiermacher / Oliver Stettes IW-Kurzbericht Nr. 56 28. April 2020 Kurzarbeit im Zeichen von Corona: Trotz düsterer Aussichten ein paar Lichtblicke

Kurzarbeit ist eines der wichtigsten Instrumente, um die Folgen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt abzufedern. Eine Befragung von 555 Unternehmen im Rahmen des IW-Covid-19-Panels ergab, dass 55 Prozent der Unternehmen Kurzarbeit angezeigt haben – darunter auch viele, deren Geschäftstätigkeit bislang noch gar nicht stark beeinträchtigt ist. Dies kann einerseits negative Erwartungen widerspiegeln oder andererseits ein Hinweis darauf sein, dass Unternehmen Kurzarbeit auch vorsorglich anzeigen, um sie im Bedarfsfall schnell umsetzen zu können.

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Trotz düsterer Aussichten ein paar Lichtblicke
Thomas Schleiermacher / Oliver Stettes IW-Kurzbericht Nr. 56 28. April 2020

Kurzarbeit im Zeichen von Corona: Trotz düsterer Aussichten ein paar Lichtblicke

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Kurzarbeit ist eines der wichtigsten Instrumente, um die Folgen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt abzufedern. Eine Befragung von 555 Unternehmen im Rahmen des IW-Covid-19-Panels ergab, dass 55 Prozent der Unternehmen Kurzarbeit angezeigt haben – darunter auch viele, deren Geschäftstätigkeit bislang noch gar nicht stark beeinträchtigt ist. Dies kann einerseits negative Erwartungen widerspiegeln oder andererseits ein Hinweis darauf sein, dass Unternehmen Kurzarbeit auch vorsorglich anzeigen, um sie im Bedarfsfall schnell umsetzen zu können.

Bis zum 20. April lagen den Arbeitsagenturen von 718.000 Betrieben Anzeigen für Kurzarbeit vor - also von nahezu jedem dritten Betrieb mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (BA, 2020). Belastbare amtliche Informationen zur Anzahl der davon betroffenen Beschäftigten stehen derzeit ebenso wenig zur Verfügung wie Informationen zur tatsächlichen Anzahl der aktuell in Kurzarbeit tätigen Beschäftigten. Valide Zahlen zur tatsächlichen Inzidenz sind ohnehin erst in einigen Monaten zu erwarten, wenn die Unternehmen ihre ersten Abrechnungen eingereicht haben. Erste Schätzungen lassen erwarten, dass durch die Corona-Pandemie die Anzahl der Kurzarbeiter den Höchststand aus der Finanzkrise 2008/2009 (rund 1,4 Millionen) deutlich übersteigen wird. Laut Gesamtmetall (2020) könnten sich derzeit bereits rund 1,2 Millionen Beschäftigte in der Metall- und Elektro-Industrie in Kurzarbeit befinden. Die Hans-Böckler-Stiftung (2020) schätzt die Zahl der Kurzarbeiter auf Basis einer Personenbefragung auf rund vier Millionen.

Das neu gestartete regelmäßige IW-Covid-19-Panel(s. Beschreibung am Textende) bestätigt die große Bedeutung von Kurzarbeit als Anpassungsmaßnahme. Knapp 55 Prozent der befragten Unternehmen haben schon Kurzarbeit angemeldet (s. Abbildung) – in der Industrie mit rund 57 Prozent etwas mehr als im Dienstleistungssektor (52 Prozent). Dies entspricht der Größenordnung und dem Industrie-Bias, die das ifo-Institut für die Verbreitung von Kurzarbeit auf Basis seinerApril-Umfrage angegeben hat (ifo, 2020).

Das IW-Covid-19-Panel erlaubt darüber hinaus auch eine Differenzierung nach dem Ausmaß der negativen Einschränkungen, die mit der Pandemie für die Geschäftsaktivitäten einhergehen. Unter den Unternehmen, die sich aktuell sehr stark oder sogar bereits existenzbedrohend durch die Covid-19-Krise beeinträchtigt fühlen, haben mehr als acht von zehn Kurzarbeit angemeldet. Diese stark betroffenen Unternehmen vermelden auch relativ häufig, dass im Vergleich zum Jahreswechsel der Beschäftigungsstand bereits zurückgegangen ist. Dies könnte darauf hindeuten, dass im Zuge der Pandemie Kurzarbeit einen Arbeitsplatzabbau auf betrieblicher Ebene nicht vollständig verhindern, sondern unter Umständen – je nach Dauer des wirtschaftlichen Einbruchs – nur verlangsamen oder abmildern kann.

Die Befunde könnten eine Verschärfung der Arbeitsmarktlage ankündigen, wenn sich hinter den Antworten pessimistische Erwartungshaltungen der Unternehmen hinsichtlich der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung verbergen. Erstens hat knapp ein Drittel derjenigen Unternehmen bereits heute Kurzarbeit angezeigt, deren geschäftliche Aktivitäten derzeit nur im geringen Maß von der Pandemie eingeschränkt sind. In diesen Fällen besteht zwar im Vergleich zu den stark betroffenen Unternehmen ein Unterschied beim angezeigten zeitlichen Umfang der Kurzarbeit, allerdings nicht beim Anteil der gemeldeten Kurzarbeiter an der Belegschaft. Zweitens erwägen derzeit weitere 17 Prozent aller Befragten, die bislang noch keine Kurzarbeit angezeigt haben, diesen Schritt demnächst zu gehen. Darunter befinden sich ebenfalls relativ viele, bei denen die Geschäftsaktivitäten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht stark beeinträchtigt sind. Im günstigsten Fall deuten die Befunde eher darauf hin, dass Unternehmen die Anzeige von Kurzarbeit als prophylaktische Maßnahme einsetzen. In diesem Fall würde eher die große Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie ausgedrückt und es bestünde die Hoffnung, dass das Ausmaß der tatsächlichen Kurzarbeit deutlich hinter dem den Agenturen angezeigten Umfang zurückbleiben wird.

Inhaltselement mit der ID 7254
Inhaltselement mit der ID 7255

Die Antworten im IW-Covid-19-Panel spiegeln auch das hohe Verantwortungsgefühl der Unternehmen für ihre Beschäftigten und deren Einkommenssituation wider. In rund einem Drittel der Unternehmen, die auf Kurzarbeit setzen, stockt die Geschäftsführung das Kurzarbeitergeld der betroffenen Beschäftigten aus eigenem Antrieb mit eigenen Mitteln auf. In weiteren 6 Prozent wird die Aufstockung auf Basis einer tarifvertraglichen Regelung oder einer Betriebsvereinbarung organisiert. Voraussetzung ist, dass hierfür die finanziellen Mittel vorhanden sind und die Liquidität des Unternehmens nicht in Gefahr gerät. Der Grad der Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit spielt hingegen eher eine untergeordnete Rolle. Es bleibt abzuwarten, ob die angekündigte gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergelds zu einer Verdrängung des freiwilligen und sozialpartnerschaftlichen Engagements führen wird.

Die jüngste Modifizierung des Kurzarbeitergelds wird zudem die Abwicklung und Bearbeitung der dann eingereichten Abrechnungen für Kurzarbeit in den Arbeitsagenturen erschweren oder verlangsamen. Bislang wer-den den Arbeitsagenturen und ihren Beschäftigen in dieser besonderen Krisensituation sehr gute Noten für ihre Arbeit erteilt. Rund sieben von zehn Befragten beurteilen die zur Verfügung gestellten Informationen als transparent und verständlich. Auf einem gleich hohen Niveau bewegen sich die Anteile der Befragten, die die Antragstellung als unbürokratisch und den Nachweis der Voraussetzungen als unkompliziert empfinden. Dies ist ein ausgesprochen gutes Zeugnis, wenn man berücksichtigt, dass viele Unternehmen erstmals gezwungen sind, sich mit dem Thema Kurzarbeit auseinanderzusetzen. Knapp sechs von zehn Befragten fühlen sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gut beraten. Ebenso hoch ist der Anteil derer, deren Antragsbearbeitung zeitnah erfolgte. Nur wenige Befragte äußern sich kritisch.

Das IW-Covid-19-Panel

Das IW-Covid-19-Panel ist eine monatlich durchgeführte Unternehmensbefragung des Instituts der deutschen Wirtschaft. Die Umfrage steht allen interessierten Unternehmen offen. Die zweite Welle des Panels startet am 14.05.2020. Eine Registrierung für die zweite Erhebung ist für bislang nicht teilnehmende Unternehmen jederzeit unter www.covid-19-panel.de möglich. Alle Teilnehmer erhalten als kleines Dankeschön einen individuellen Benchmark-Bericht, in dem wir das teilnehmende Unternehmen in wichtigen Aspekten der Corona-Krise mit den anderen Teilnehmern der gleichen Branche, Region oder Größe vergleichen – natürlich vollständig kostenlos.

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