Vor gut zwanzig Jahren wurde die damalige Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen des Hartz III-Gesetzes reorganisiert und in Bundesagentur für Arbeit (BA) umbenannt. Zeit zurückzublicken auf die Finanzentwicklung der mit etwa 100.000 Beschäftigten (2023) größten Bundesbehörde in Deutschland.
BA-Finanzlage angespannt: Mehr Ausgaben und weniger Einnahmen als geplant
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Vor gut zwanzig Jahren wurde die damalige Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen des Hartz III-Gesetzes reorganisiert und in Bundesagentur für Arbeit (BA) umbenannt. Zeit zurückzublicken auf die Finanzentwicklung der mit etwa 100.000 Beschäftigten (2023) größten Bundesbehörde in Deutschland.
Die Hauptaufgaben der BA sind laut Sozialgesetzbuch (SGB) III die Verwaltung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Dazu gehört insbesondere die Bestimmung der Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, überwiegend Arbeitslosengeld I. Die zweite wichtige Aufgabe der BA liegt in der „aktiven“ Arbeitsmarktpolitik in Form von vorbeugenden oder beschäftigungsfördernden Maßnahmen wie der Arbeitsvermittlung, der Berufsberatung, der Rehabilitation sowie der Förderung der Aus- und Weiterbildung. Eine dritte Aufgabe der BA ist die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung einschließlich Arbeitsmarktstatistik, zu dessen Zweck 1967 das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) als Forschungseinrichtung der BA gegründet wurde.
Die Ausgaben der BA für ihre zwei Hauptaufgaben – die passive und die aktive Arbeitsmarktpolitik – stehen meist in einem Kostenverhältnis von 2:1. Das heißt, dass die Kosten für das Arbeitslosengeld I („passiv“) in der Regel doppelt so hoch waren wir die arbeits-marktpolitischen Maßnahmen („aktiv“). Ausgenommen sind davon schwere Krisenjahre und deren Nachwehen wie 2009/2010 sowie 2020/2021. Während dieser beiden starken Wirtschaftseinbrüche hatte die Inanspruchnahme der Kurzarbeit befristet einen deutlichen Ausgabenschub für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen hervorgerufen.
Größtenteils durch Beiträge finanziert
Seit 2015 ist die BA zu 85 Prozent durch Beiträge der Beschäftigten und Unternehmen zur Arbeitslosenversicherung finanziert (Bundesagentur für Arbeit, 2024 a). Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung lag 2005 bei 6,5 Prozent und sank aufgrund der guten Arbeitsmarktentwicklung in einigen Schritten mit kleineren Schwankungen zwischen 2010 (2,8 Prozent) und 2020 (2,4 Prozent). 2023 wurde der Beitragssatz wieder auf 2,6 Prozent erhöht. Weitere 9 Prozent der Einnahmen werden vom Bund für Verwaltung und Dienstleistungen aus dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erstattet.
Rücklage zur Beschäftigungsstabilisierung
Der umfangreiche Einsatz von Kurzarbeit sicherte bereits 2009/2010 und auch 2020/2021 Millionen Beschäftigungsverhältnisse in den jeweiligen Krisen. Parallel schmolzen die in vielen Jahren gebildete BA-Rücklagen in wenigen Monaten zusammen.
Zum Jahresende 2019 betrugen die Rücklagen der BA knapp 26 Milliarden Euro. In Folge der Corona-Pandemie brach die Wirtschaftsleistung 2020 um -4,1 Prozent ein und die Inanspruchnahme von Kurzarbeit wurde befristet vereinfacht. Infolgedessen waren die Salden 2020/21 deutlich im Minus und Bundesmittel mussten den BA-Haushalt ausgleichen.
Bereits zuvor wurde in Folge der Finanzkrise 2008/2009 die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld befristet bis 2010 erleichtert. Die deutsche Wirtschaftsleistung brach im Jahr 2009 sogar um -5,5 Prozent ein.
Der deutsche Arbeitsmarkt zeigte sich in beiden Krisen recht stabil – auch dank des Einsatzes von Kurzarbeit. Da sich die Krise 2009 auf das exportorientierte Verarbeitende Gewerbe konzentrierte, lagen die Kurzarbeitskosten in Summe für 2009/2010 mit 8,7 Milliarden Euro (in Preisen von 2020, inflationsbereinigt mit dem Verbraucherpreisindex) deutlich unter den realen Kurzarbeitskosten der Jahre 2020/2021 mit 41,7 Milliarden Euro.
Seit 2022 erwirtschaftete die BA wieder Überschüsse. Seit 2023 fließen diese in die Rücklage für eine potenzielle nächste schwere Krise fließen. Der Herbstprojektion 2023 folgend, geht die BA im laufenden Jahr von einem Finanzierungssaldo in Höhe von 2,1 Milliarden aus.
Preisbereinigung zeigt stabile Finanzen
Der Vergleich der realen Einnahmen- und Ausgabenentwicklung offenbart eine recht stabile Finanzierungssituation der BA in der Dekade der 2010er Jahre. Die Anfangsjahre 2005–2010 waren aufgrund der hohen, aber im Trend abnehmenden Arbeitslosigkeit durch höhere Beiträge und Ausgaben gekennzeichnet als in der darauffolgenden Dekade. Die realen Verwaltungsausgaben der BA lagen im Durchschnitt bei unter 6 Milliarden Euro jährlich.
2024: mehr Ausgaben, weniger Einnahmen
Die BA-Finanzlage wird sich aller Voraussicht nach verschlechtern. Laut BA-Prognose legen die Ausgaben im laufenden Jahr recht kräftig zu (siehe Tabelle, rechte Spalte Soll 2024). Ein Grund hierfür findet sich in der konjunkturell bedingten aktuell gestiegenen Anzahl Arbeitsloser im Arbeitslosgengeld-I-Bezug. Der BA-Haushalt 2024 scheint jedoch zu optimistisch, wie der Vergleich der Soll-Ausgaben 2024 mit den Ist-Ausgaben von Januar bis November 2024 zeigt. So lagen zum Beispiel die Ausgaben für Kurzarbeitergeld mit in Summe 0,6 Milliarden Euro und für das Arbeitslosengeld mit 20,3 Milliarden Euro für die ersten elf Monate des laufenden Jahres (Bundesagentur für Arbeit, 2024 b) bereits über dem Jahressoll 2024 für zwölf Monate. Wenn man naiv die durchschnittliche Finanzentwicklung von Januar bis November in den Dezember 2024 fortschreibt, liegen die Einnahmen 2024 leicht unter dem Soll und die Ausgaben über dem Soll. Als Folge würde sich der Finanzierungssaldo auf 0,8 Milliarden Euro verkleinern.
2025: Griff in die Beitragskasse belastet
Der Ausblick auf das kommende BA-Haushaltsjahr lässt einen weiteren Ausgabenanstieg erwarten. Im Haushalt 2025 hat die BA – basierend auf der Herbstprognose 2024 – Gesamteinnahmen von 46,5 Milliarden Euro und Ausgaben von 47,8 Milliarden Euro eingeplant und rechnet somit mit einem Defizit von -1,3 Milliarden Euro (Bundesagentur für Arbeit, 2024 c). Neben dem weiter herrschenden konjunkturellen Risiko steigender Arbeitslosigkeit, hat die Politik mit dem Haushaltsgesetz 2024 beschlossen, ab 2025 zur Entlastung des Bundeshaushalts die Kosten in Höhe von geplant 1,0 Milliarden Euro für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Rehabilitation von Bürgergeldempfängern systemfremd durch BA-Beiträge zu finanzieren (Bundesrechnungshof, 2024). Diese Regelung ist rückgängig zu machen und es sind Regelungen zu treffen, die künftige Rückgriffe auf Beitragsmittel der Versicherten verhindern. Zu hinterfragen sind darüber hinaus weitere versicherungsfremde Leistungen durch Beiträge zu finanzieren.
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