Das Gutachten evaluiert einen Politikvorschlag des Immobilienunternehmens Deutsche Wohnen SE zur Förderung energetischer Modernisierungen im Gebäudebestand. Ziel des Vorschlags ist es, Mieter und Selbstnutzer bei energetischen Maßnahmen zu entlasten und damit die Bezahlbarkeit der Wohnungen zu erhalten.
Auflösung des Klimaschutz-Wohnkosten-Dilemmas?: Förderung energetischer Modernisierungen mit dem Energie- und Klimafonds
Gutachten im Auftrag der Deutsche Wohnen SE
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Das Gutachten evaluiert einen Politikvorschlag des Immobilienunternehmens Deutsche Wohnen SE zur Förderung energetischer Modernisierungen im Gebäudebestand. Ziel des Vorschlags ist es, Mieter und Selbstnutzer bei energetischen Maßnahmen zu entlasten und damit die Bezahlbarkeit der Wohnungen zu erhalten.
Hierfür sollen die Mittel des Energie- und Klimafonds (EKF) genutzt werden, der ab dem Jahr 2021 durch die CO2-Bepreisung des Verkehrs- und Gebäudesektors zusätzliche Einnahmen erhalten wird. Im Mittelpunkt des Vorschlags steht die Modernisierungsumlage und die daraus resultierende Belastung der Mieter. Wird eine Wohnung energetisch modernisiert, dann sollen im ersten Jahr die Kosten in Höhe der achtprozentigen Modernisierungsumlage vollständig vom EKF übernommen werden. Selbstnutzer sollen im gleichen Umfang im ersten Jahr 8 Prozent ihrer energetischen Modernisierungskosten erhalten. In den folgenden Jahren wird der Förderanteil linear abgeschmolzen, bis er nach 15 Jahren ausläuft. Insgesamt werden dadurch Mieter und Selbstnutzer um 60 Prozent der Modernisierungskosten entlastet. Der Vorschlag soll die bestehenden Förderprogramme der energetischen Gebäudemodernisierung weitgehend ersetzen und dadurch die komplexe Förderlandschaft einfacher und transparenter gestalten.
Das Gutachten untersucht die Anreizsituation für Energieeffizienzmaßnahmen im vermieteten Wohnungsmarkt aus Sicht der Vermieter und Mieter. Die Vorzüge des Vorschlags liegen in dem Entlastungsmechanismus für die Mieter, mit dem das Vermieter-Mieter-Dilemma abgemildert werden kann. Zudem ermöglicht die EKF-Finanzierung eine langfristig gesicherte Rückführung der Einnahmen der CO2-Bepreisung an die Bevölkerung und Unternehmen. Gleichzeitig verbessert der pauschale Fördersatz in Höhe von 60 Prozent der Modernisierungskosten über die Förderlaufzeit der energetischen Modernisierungskosten die Wirtschaftlichkeit von Effizienzmaßnahmen im Gebäudebestand. Es kann davon ausgegangen werden, dass hierdurch Lenkungswirkungen und mehr Investitionen in Effizienzmaßnahmen erzielt werden. Die angedachte Fördergestaltung für die Selbstnutzer sollte hingegen überdacht werden. Zudem sollte eine Wahloption für Selbstnutzer zwischen EKF-Förderung und steuerlicher Förderung möglich sein. Schließlich gilt es, die zentralen Ideen des Vorschlags in ein Gesamtkonzept bestehend aus mehreren ineinandergreifenden Maßnahmen zu integrieren.
Das Gutachten berechnet den Umfang des durch den Vorschlag ausgelösten Investitionsvolumens auf Basis eines Schätzmodells in verschiedenen Szenarien und unterschiedlichen Varianten. Die Ergebnisse zeigen, dass, wenn es gelingt, durch den Vorschlag im Rahmen eines Gesamtkonzepts deutlich mehr private Investitionen als heute anzuregen, Investitionen für energetische Modernisierungen von 500 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2050 erreicht werden können. Dies entspricht 16,6 Mrd. Euro pro Jahr und kann im günstigen Szenario bei hoher Sanierungsquote mit hoher Sanierungstiefe dazu führen, dass die klimapolitischen Ziele für den Gebäudesektor bis zum Jahr 2050 erreicht werden. Mit dem Vorschlag würden die Mieter um gut 120 Mrd. entlastet werden (entspricht 4,1 Mrd. € p.a.).
Ralph Henger / Alevtina Krotova: Auflösung des Klimaschutz-Wohnkosten-Dilemmas? Förderung energetischer Modernisierungen mit dem Energie- und Klimafonds
Gutachten im Auftrag der Deutsche Wohnen SE
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
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