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IW-Kurzbericht Nr. 69 13. Oktober 2026 Andreas Fischer / Björn Kauder Klima- und Transformationsfonds: Kernaufgabe Infrastruktur

Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) soll den klimafreundlichen Umbau der deutschen Energieversorgung mitfinanzieren – von erneuerbaren Energien über Prozessumstellungen bis zum dringend nötigen Stromnetzausbau.

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IW-Kurzbericht 69/2026
IW-Kurzbericht Nr. 69 13. Oktober 2026 Andreas Fischer / Björn Kauder

Klima- und Transformationsfonds: Kernaufgabe Infrastruktur

Andreas Fischer / Björn Kauder Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) soll den klimafreundlichen Umbau der deutschen Energieversorgung mitfinanzieren – von erneuerbaren Energien über Prozessumstellungen bis zum dringend nötigen Stromnetzausbau.

Doch selbst die bisherigen Mittel sind weder dauerhaft verbindlich zugesichert, noch decken sie den tatsächlichen Bedarf. Nun drohen weitere Kürzungen – ein fatales Signal für die Transformation.

Der klimafreundliche Umbau des Wirtschaftsstandorts Deutschland kommt voran – aber längst nicht schnell genug. Der politische und wirtschaftliche Druck wächst – insbesondere durch steigende CO₂-Preise –, gleichzeitig fehlen noch technische und regulatorische Voraussetzungen: Vor allem der Ausbau zentraler Infrastrukturen wie beispielsweise des Stromnetzes entwickelt sich noch zu langsam. Dabei ist eine konsequente und kosteneffiziente Transformation der Energieversorgung ein zentraler Hebel zur Stärkung des deutschen und europäischen Wirtschaftsstandorts – insbesondere für eine Stabilisierung der Strompreise, deren Bedeutung mit zunehmender Elektrifizierung weiter zunimmt (Fischer, 2026).

Dafür sind umfangreiche Investitionen in Produktionsanlagen, Netze und weitere Teile der Energieinfrastruktur erforderlich. Dabei gilt: Wer die Transformation politisch vorgibt und über CO2-Preise beschleunigt, muss die daraus erzielten Einnahmen konsequent in diese Transformation investieren – das stärkt Klimaschutz und Standortwettbewerbsfähigkeit gleichermaßen.

Verschiebebahnhof Transformation

Aktuell fließen diese Einnahmen aus europäischem und nationalem Emissionshandel in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), der genau solche Investitionen anschieben soll (im laufenden Jahr etwa 21 Milliarden Euro). Dazu zählen etwa Förderprogramme für den Heizungstausch, die Umstellung von Industrieanlagen als auch Strompreisentlastungen, mit denen Wettbewerbsnachteile ausgeglichen, aber auch klimafreundlichere elektrifizierte Alternativen gefördert werden. Weitere Mittel stammen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 10 Milliarden Euro. Eine Zuweisung aus dem Bundeshaushalt gibt es seit dem Jahr 2023 nicht mehr. Insbesondere durch die Entnahmen aus Rücklagen ergibt sich ein Gesamtvolumen des KTF von knapp 35 Milliarden Euro im laufenden Jahr (Deutscher Bundestag, 2026).

Die Regierung plant nun, Einnahmen aus dem Emissionshandel teilweise in den Bundeshaushalt umzulenken, um dort bestehende Lücken zu füllen. Der abgeleitete Betrag soll im kommenden Jahr 2,7 Milliarden Euro betragen und in den Folgejahren bis 2030 auf 4 Milliarden Euro aufwachsen (siehe Abbildung). In Summe der Jahre 2027 bis 2030 entspricht dies einem Volumen von 13,2 Milliarden Euro, wie aus unveröffentlichten Dokumenten des Bundesministeriums der Finanzen hervorgeht (Hildebrand/Olk, 2026). Somit stehen dem KTF in diesem Zeitraum lediglich noch 55 Prozent der Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) zu. Das Bundesministerium der Finanzen schreibt dazu: „Das ist sachgerecht, denn der Bund trägt auch aus dem Kernhaushalt klimapolitische Ausgaben. Diese klimapolitischen Ausgaben teilweise durch klimapolitische Einnahmen zu finanzieren, ist angemessen und folgerichtig.“ Diese Argumentation verweist auf ein bereits bestehendes Problem: Es fehlt an klaren Zuständigkeiten. Das zeigt sich etwa bei den Strompreisentlastungen, die teils aus dem KTF und teils aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Hinzu kommt, dass sie das Ausmaß der Aufgabe unterschätzt. Letzteres wird bereits beim Netzausbau deutlich.

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Kernaufgabe Infrastruktur

Da die erneuerbare und deutlich dezentralere Stromerzeugung räumlich und zeitlich vom Verbrauch entkoppelt ist, braucht es einen Umbau der Strominfrastruktur. Dies betrifft neben der erneuerbaren Erzeugung und einem steigenden Bedarf an Speichern vor allem den geplanten Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze. Die Kosten sind immens – bis zu 392 Milliarden Euro für die Übertragungsnetze bis 2045, mindestens 215 Milliarden Euro für die Verteilnetze (BNetzA, 2025; NEP, 2025). Finanziert wird der Ausbau bislang größtenteils über Netzentgelte und damit über den Strompreis. Das ist problematisch: Hohe Stromkosten bremsen genau die sektorübergreifende Elektrifizierung bei Kraftfahrzeugen, Heizungsanlagen und Industrieprozessen, die eine klimafreundlichere und effizientere Alternative in vielen Bereichen darstellt. Es braucht aber im Gegenteil attraktivere Strompreise, um den Umstieg von fossilen Energieträgern zu fördern. Die öffentliche Hand muss deshalb nicht nur den Netzausbau vorantreiben, sondern auch sicherstellen, dass dessen Kosten nicht allein auf private und gewerbliche Verbraucher abgewälzt werden.

Um die hohen Stromkosten zu dämpfen, finanzieren KTF und Kernhaushalt bereits verschiedene Entlastungsmaßnahmen – von der früheren EEG-Umlage bis zum Industriestrompreis. Diese Überbrückungsmaßnahmen sollen greifen, bis strukturell günstigere Versorgungsbedingungen geschaffen sind – durch den beschriebenen Netzausbau und eine weitgehende Umstellung auf erneuerbare Energien. Insgesamt hat die Bundesregierung allein im laufenden Jahr knapp 30 Milliarden Euro eingesetzt, um die Strompreise zu senken und damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu sichern sowie die Elektrifizierung von Industrie, Verkehr und Gebäuden voranzutreiben. Dazu gehört auch die Senkung der Netzkosten, die durch den massiven Ausbaubedarf bereits deutlich gestiegen sind. Ein diskutierter Ansatz war das Amortisationskonto – ein Instrument, das analog zum Wasserstoffkernnetz Kosten zeitlich streckt, indem der Staat sie vorfinanziert und später über die Netzentgelte zurückholt. Durchgesetzt hat sich bislang ein anderer Weg: ein jährlicher Zuschuss aus dem KTF, der die Übertragungsnetzentgelte direkt abfedert. Dieser beläuft sich 2026 auf 6,5 Milliarden Euro und ist Teil des umfassenderen Entlastungspakets bei Energiekosten im KTF in Höhe von insgesamt 10,8 Milliarden Euro. Auch für die Jahre bis 2030 sind vergleichbare Entlastungen geplant: Die jährlichen Mittel liegen zwischen 11 und gut 13 Milliarden Euro, davon im Jahr 2027 5,5 Milliarden Euro als Zuschuss zu den Netzentgelten (Deutscher Bundestag, 2026).

Ein verbindlicher und dauerhafter Finanzierungsmechanismus fehlt jedoch bislang. Auch die Aufgabenteilung zwischen KTF und Kernhaushalt bleibt unklar: So wird die frühere EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt finanziert, der Zuschuss zu den Netzentgelten dagegen aus dem KTF – eine systematische Logik dahinter ist nicht erkennbar. Klar ist nur, dass die Mittel des KTF ohnehin nicht ausreichen, um beide Maßnahmen zu finanzieren. Hinzu kommt, dass künftig jährlich weitere 3 bis 4 Milliarden Euro aus dem Emissionshandel fehlen werden – Einnahmen, die einen deutlich stärkeren öffentlichen Beitrag zum Netzausbau ermöglichen würden.

Konsequente Zweckbindung

Eine erfolgreiche Energietransformation setzt eine umfassende Elektrifizierung aller Sektoren voraus – und damit verlässliche Rahmenbedingungen für Netzausbau und Stromkosten. Diese Verlässlichkeit darf nicht dem kurzfristigen Zugriff der Haushaltspolitik unterliegen. Gesetzliche Festlegungen, etwa eine zweckgebundene Verwendung der ETS-Einnahmen, sind hier zielführender als ein Amortisationskonto: Letzteres verschiebt Netzkosten nur in die Zukunft, erzeugt dort Nachholeffekte und ist wegen der langen Zwischenfinanzierung teuer (Kölschbach Ortego/Steitz, 2025). Der Glättungseffekt ist zudem begrenzt, weil ein deutlicher Rückgang der Netzkosten mindestens bis in die 2040er Jahre nicht absehbar ist (Agora Energiewende, 2025). Dauerhaft stabile Zuschüsse wären strukturell wirksamer: Denkbar wäre eine im Haushaltsrecht verankerte Zweckbindung der ETS-Erlöse, die parlamentarischen Kürzungen entzogen ist. Die ETS-Einnahmen sollten daher ausschließlich in die Transformation fließen und nicht für andere Zwecke verwendet werden. Nur so entsteht die Verlässlichkeit, die für Investitionen in klimafreundliche Produktionsverfahren, Wärmeerzeugung und Mobilität notwendig ist.

DOI: 10.67087/19.21622

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