Deutschland muss bis zum 7. Juni 2026 die 2023 verabschiedete EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umsetzen.
Stellungnahme: Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Deutschland muss bis zum 7. Juni 2026 die 2023 verabschiedete EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umsetzen.
Die Bundesregierung hatte im Sommer eine Kommission eingesetzt, die Vorschläge erarbeiten sollte, wie eine solche Umsetzung bürokratiearm gelingen kann. Der Bericht ist heute dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergeben worden.
Bereits heute ist klar, dass die Umsetzung alles andere als bürokratiearm werden dürfte. Im Gegenteil: sie wird mehr Bürokratie schaffen. Denn die Richtlinie ist schärfer als das bereits geltende Entgelttransparenzgesetz und ihr Geltungsbereich weiter. Der Auskunftsanspruch wird zum Beispiel künftig in allen Unternehmen unabhängig von deren Größe bestehen, die Berichtspflicht sich auf alle Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten erstrecken.
Entgelttransparenzrichtlinie und damit am Ende auch das deutsche Umsetzungsgesetz sollen einen Beitrag leisten, das weiterhin bestehende durchschnittliche Lohngefälle zwischen Männern und Frauen zu reduzieren. Enttäuschungen sind vorprogrammiert, denn bereits das geltende Entgelttransparenzgesetz war hierfür ungeeignet. Die Entgeltunterschiede sind vor allem auf unterschiedliches Berufswahlverhalten von Frauen und Männern zurückzuführen und sie spiegeln die Konsequenzen von privaten Entscheidungen über die Aufteilung von Sorgearbeit für die individuellen Berufsbiografien wider. Daran hat sich wenig geändert.
Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine besser ausgebaute Kinderbetreuungsinfrastruktur bleibt der wirkungsvollste politische Ansatz für den Abbau von Lohnungleichheiten. Und: Politik darf und soll auch über die Bedeutung von Rollenbildern diskutieren. Mehr Dokumentationsaufwand in den Betrieben hilft hingegen gar nicht.
Stellungnahme: Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Häufigkeit und Höhe von Abfindungen
Rund 12 Prozent der Arbeitnehmer, deren Beschäftigung auf Initiative des Arbeitgebers beendet wurde, erhielten im Jahr 2024 von diesem eine Abfindung. Im Mittel wurden 10.000 Euro gezahlt, wobei Prävalenz und Höhe der Abfindung von Alter und Betriebszugehörigkeit abhängen.
IW
Wirtschaftliches Wachstum im demografischen Wandel
Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wird in Deutschland demografisch bedingt bis zum Jahr 2040 um 4,3 Millionen oder 7,7 Prozent sinken.
IW