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IW-Policy Paper Nr. 5 19. Februar 2025 Martin Beznoska / Tobias Hentze Erbschaft- und Vermögensteuer in den Wahlprogrammen

Auch wenn die Vermögensteuer seit fast 30 Jahren in Deutschland nicht mehr erhoben wird, finden sich in den Programmen zur Bundestagswahl Ansätze für eine Wiederbelebung. Bündnis 90/Die Grünen, SPD und die Linke und das BSW sprechen sich dafür aus, Vermögen in Millionenhöhe zu besteuern.

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Erbschaft- und Vermögensteuer in den Wahlprogrammen
IW-Policy Paper Nr. 5 19. Februar 2025 Martin Beznoska / Tobias Hentze

Erbschaft- und Vermögensteuer in den Wahlprogrammen

Martin Beznoska / Tobias Hentze Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Auch wenn die Vermögensteuer seit fast 30 Jahren in Deutschland nicht mehr erhoben wird, finden sich in den Programmen zur Bundestagswahl Ansätze für eine Wiederbelebung. Bündnis 90/Die Grünen, SPD und die Linke und das BSW sprechen sich dafür aus, Vermögen in Millionenhöhe zu besteuern.

Die Stoßrichtung ist dabei unterschiedlich. Linke und BSW wollen bereits bei Vermögen im ein- oder zweistelligen Millionenbereich ansetzen, während die SPD auf Vermögen ab 100 Millionen Euro und die Grünen auf Milliardäre abzielen.

Auch bei der Erbschaftsteuer als vermögensbezogene Steuer streben die Parteien Änderungen an. Die Linke fordert eine Erhöhung der Erbschaftsteuer durch eine Einschränkung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen sowie höhere Steuersätze. Die SPD sieht eine Bevorzugung von Unternehmenserben. Bündnis 90/Die Grünen (2021, 38) wollen große Erbschaften stärker besteuern. Union und FDP wollen dagegen die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer erhöhen und so die Steuerzahler faktisch entlasten. Die AfD will die Erbschaftsteuer ersatzlos streichen.

Vermögen- und Erbschaftsteuer sollen zwar auch der Finanzierung des Staates dienen, dabei werden sie allerdings stärker als andere Steuern mit der Herstellung von Verteilungsgerechtigkeit begründet. Befürworter betonen das Potenzial der Steuer zur Bekämpfung der Vermögensungleichheit (Beckert/Arndt, 2016; Piketty/Saez, 2013). Im Gegensatz zur Vermögensteuer, die jährlich erhoben wird, fällt die Erbschaftsteuer in der Regel nur einmal pro Generation an. Somit ist die Erhebung der Steuer weniger kostspielig und verzerrend als eine jährlich erhobene Vermögensteuer. Dennoch liegt beiden Steuerarten derselbe Grundgedanke zugrunde: Die Besteuerung einer Bestandsgröße, die die Substanz des Vermögens gefährden kann. Für die OECD (2021) sind Erbschaftsteuern sowohl aus der Effizienz- als auch aus der Gerechtigkeitsperspektive ein praktikables Instrument der Steuerpolitik und die bessere Alternative zur Vermögensteuer. Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerlast mit der Höhe der Erbschaft und abnehmendem Verwandtschaftsgrad steigt, wobei es für Betriebsvermögen Verschonungsregeln gibt.

Die Vermögensteuer wird seit dem Jahr 1997 nicht mehr erhoben. Im Jahr 1996 erzielte der Fiskus mit ihr noch ein Aufkommen von rund 5 Milliarden Euro. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer betrugen im gleichen Jahr rund 2 Milliarden Euro. Dies entsprach einem Anteil am Gesamtaufkommen von rund 0,5 Prozent. Seitdem ist das Aufkommen auf schätzungsweise 10 Milliarden Euro im Jahr 2024 gestiegen. Der Anteil am Aufkommen hat sich auf 1 Prozent erhöht. Die Einnahmen stehen den Ländern zu, wobei die Verteilung sehr ungleich ist. Insbesondere das Aufkommen in den ostdeutschen Bundesländern ist gering.

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