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IW-Policy Paper Nr. 14 2. Dezember 2016 Martin Beznoska Die Belastungs- und Aufkommenswirkungen der kalten Progression

Von 2010 bis einschließlich 2015 hat sich die gesamte, nicht mittels Tarifanpassungen ausgeglichene Zusatzbelastung der Steuerzahler durch die kalte Progression auf 36,5 Milliarden Euro summiert. Diese versteckten impliziten Steuererhöhungen durch die kalte Progression sind nicht durch die Gesetzgebung legitimiert und sollten daher von der Politik beseitigt werden.

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Die Belastungs- und Aufkommenswirkungen der kalten Progression
IW-Policy Paper Nr. 14 2. Dezember 2016 Martin Beznoska

Die Belastungs- und Aufkommenswirkungen der kalten Progression

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Martin Beznoska Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Von 2010 bis einschließlich 2015 hat sich die gesamte, nicht mittels Tarifanpassungen ausgeglichene Zusatzbelastung der Steuerzahler durch die kalte Progression auf 36,5 Milliarden Euro summiert. Diese versteckten impliziten Steuererhöhungen durch die kalte Progression sind nicht durch die Gesetzgebung legitimiert und sollten daher von der Politik beseitigt werden.

Unter dem Begriff der „kalten Progression“ versteht man den Anstieg des durchschnittlichen Einkommensteuersatzes allein durch Lohn- und Einkommenserhöhungen, die die allgemeine Preissteigerung – also die Inflation – ausgleichen. Im Jahr 2013 lag die Belastung durch die kalte Progression am höchsten. Im Schnitt wurden die Steuerzahler mit 211 Euro zu viel im Vergleich zum Referenzjahr 2010 belastet. Die Verteilungsanalyse mit dem Mikrosimulationsmodell STATS des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) zeigt, dass in absoluten Beträgen die hohen Einkommen auch am stärksten betroffen sind. Relativ gesehen, also im Verhältnis zur ursprünglichen Steuerlast, trifft die kalte Progression vor allem Gering- und Mittelverdiener. In der Spitze betrug die zusätzliche Belastung bis zu 25 Prozent der „regulären“ Steuerschuld bei Steuerzahlern im zweiten Einkommensdezil. Die ärmeren Haushalte profitieren zwar überproportional von Anpassungen des Grundfreibetrags, allerdings befinden sich viele in der ersten Progressionszone des Tarifs und werden somit auch stärker von der kalten Progression getroffen.

Die tarifliche Entlastung im Jahr 2016 hat die kalte Progression nur teilweise beseitigt. Im Vergleich zu 2013 sinkt zwar die Belastung merklich, allerdings bleibt im Vergleich zu 2010 eine durchschnittliche zusätzliche Steuerlast in Höhen von 140 Euro je Steuerpflichtigem erhalten. Die geplante Anpassung 2017 wird zwar die kalte Progression in den unteren drei Einkommensdezilen abbauen, allerdings wird die Belastung über alle Steuerzahler im Schnitt immer noch 115 Euro betragen.

Wollte man die kalte Progression zum Referenzjahr 2010 im Zuge des Tarifs 2017 über die gesamte Einkommensverteilung hinweg beseitigen, so müssten die Tarifgrenzen oberhalb des Grundfreibetrags um ungefähr 7,5 Prozent angehoben werden statt der vorgesehenen 0,72 Prozent. Die zusätzlichen Aufkommensverluste werden mit dem STATS-Modell auf 7,1 Milliarden Euro geschätzt.

Die Politik sollte zudem die aktuelle Phase niedriger Inflation nutzen, um eine automatisierte Regelung zu implementieren ohne sofortige hohe Ausfälle beim Steueraufkommen zu erleiden.

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