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Judith Niehues / Maximilian Stockhausen IW-Kurzbericht Nr. 103 28. Dezember 2022 Regionale Verteilung von Heizungsarten und Einkommensdisparitäten

Mit der geplanten Entlastung für Haushalte, die mit nicht leitungsbezogenen Brennstoffen wie Öl oder Holzpellets heizen, schließt die Bundesregierung eine bestehende Lücke im Kreis der Hilfeempfänger. Während die Abschlagszahlung und Preisbremse für Gas- und Fernwärmekunden überwiegend Mieterhaushalten in städtischen Regionen zugutekommt, werden durch die neue Hilfe verstärkt Haushalte in ländlichen Regionen adressiert, die häufiger über Wohneigentum und im Mittel über höhere Einkommen verfügen.

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Regionale Verteilung von Heizungsarten und Einkommensdisparitäten
Judith Niehues / Maximilian Stockhausen IW-Kurzbericht Nr. 103 28. Dezember 2022

Regionale Verteilung von Heizungsarten und Einkommensdisparitäten

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mit der geplanten Entlastung für Haushalte, die mit nicht leitungsbezogenen Brennstoffen wie Öl oder Holzpellets heizen, schließt die Bundesregierung eine bestehende Lücke im Kreis der Hilfeempfänger. Während die Abschlagszahlung und Preisbremse für Gas- und Fernwärmekunden überwiegend Mieterhaushalten in städtischen Regionen zugutekommt, werden durch die neue Hilfe verstärkt Haushalte in ländlichen Regionen adressiert, die häufiger über Wohneigentum und im Mittel über höhere Einkommen verfügen.

Vor dem Hintergrund der stark steigenden Energiepreise waren die zurückliegenden Monate vor allem von Diskussionen geprägt, wie man die Belastungen für die privaten Haushalte abfedern kann. Die jeweilige Betroffenheit der Haushalte hängt nicht zuletzt davon ab, welche Energieträger sie maßgeblich verwenden. Während die Verbraucherpreise für Fernwärme im November 2022 mit 36,6 Prozent und Strom mit 27,1 Prozent im Vergleich zu den übrigen Energieträgern unterdurchschnittlich stark gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen sind, haben sich die Preise für Erdgas (inklusive Umlage) mit 84,5 Prozent und die Preise für Brennholz, Holzpellets und andere feste Brennstoffe mit 96,3 Prozent deutlich stärker erhöht (Statistisches Bundesamt, 2022). Der Preis für leichtes Heizöl hat sich um 55,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat erhöht – ver-zeichnete im Durchschnitt der Monate Januar bis November 2022 jedoch mit 88,9 Prozent die höchsten Steigerungen gegenüber dem Durchschnitt des Jahres 2021. Da Heizölkäufe weniger an langfristige Verträge geknüpft sind, schlagen hier die Marktpreise unmittelbarer durch als beispielsweise beim Erdgas, wo die durchschnittliche Steigerungsrate gegenüber 2021 aktuell 23,3 Prozent beträgt.

Mit Hilfe des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) lässt sich untersuchen, wie die verschiedenen Energieträger in der Bevölkerung verteilt sind. Gemäß der Selbstauskünfte der Haushalte im Jahr 2020 geben 44 Prozent der Haushalte an, eine Gasheizung zu nutzen, 22 Prozent heizen mit Heizöl, rund 14 Prozent mit Fernwärme (Grafik). Die Heizungsarten sind jedoch keineswegs homogen verteilt: Während das mittlere bedarfsgewichtete Nettoeinkommen von Personen mit Fernwärmeheizung im Jahr 2019 bei rund 1.797 Euro im Monat lag (Median), verfügten Personen mit Gasheizung im Mittel über 2.208 Euro und Personen, die mit Energieträgern wie Holz, Pellets, Umwelt-, Solar- oder Abluftwärme heizten, über rund 2.356 Euro. Fernwärmeheizungen finden sich deutlich häufiger bei Haushalten mit geringen Einkommen, Heizölsysteme verstärkt im mittleren Einkommensbereich, Haushalte mit Gasheizung durchaus auch im oberen Bereich der Einkommensverteilung. Von denjenigen, die zu den oberen 10 Prozent der Einkommensverteilung zählen, heizen 54,8 Prozent mit Gas. Rund 19 Prozent der „oberen 10 Prozent“ heizen mit Heizöl, nur 9 Prozent mit Fernwärme.

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Zu den einkommensreichsten 10 Prozent zählte ein Single-Haushalt im Jahr 2019 ab einem verfügbaren Einkommen von rund 3.850 Euro im Monat. Gegenüber den Einkommen des Jahres 2018 hat sich der Schwellenwert zu den oberen 10 Prozent nominal um knapp 4,1 Prozent erhöht (Niehues/Stockhausen, 2021). Ein Paar ohne Kinder im Haushalt erreichte diese Gruppe im Jahr 2019 ab einem gemeinsamen Haushaltsnettoeinkommen in Höhe von 5.780 Euro. Die Einsortierung in die Einkommensverteilung folgt dabei dem Prinzip der Bedarfsgewichtung gemäß neuer OECD-Skala.

Die Niedrigeinkommens- oder auch Armutsgefährdungsschwelle (= weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Gesamtbevölkerung) lag für einen Singlehaushalt im Jahr 2019 bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.266 Euro. Unter den Fernwärmekunden verfügten 25,8 Prozent der Personen über Einkommen unterhalb der Niedrig-einkommensschwelle, bei Erdgaskunden 14,2 Prozent, bei Heizöl 12,8 Prozent und bei Personen mit „alternativen“ Energieträgern (Holz, Pellets, Umwelt-, Solar- oder Abluftwärme) lag die Niedrigeinkommensquote mit 8,7 Prozent noch einmal niedriger.

Über welchen Energieträger ein Haushalt verfügt, hängt auch damit zusammen, in welcher Region sich der Haushalt befindet. In Städten mit 500.000 Einwohnern und mehr heizen über 30 Prozent der Haushalte mit Fernwärme, während diese Heizungsart in Regionen mit weniger als 5.000 Einwohnern kaum anzutreffen ist (Grafik). Umgekehrt sieht es bei den Energieträgern Holz und Pellets, Heizöl und alternativen Energieträgern aus, die verstärkt in weniger dicht besiedelten Regionen anzutreffen sind. Erdgas ist demgegenüber der typische Energieträger für Menschen in Städten zwischen 20.000 und 500.000 Einwohnern: Im Durchschnitt haben hier mehr als 50 Prozent der Haushalte eine Gasheizung.

Die Verteilung der Heizungsarten unterscheidet sich nicht nur nach Einwohnergrößenklassen. Unter Fernwärmehaushalten liegt die Eigentumsquote bei weniger als 17 Prozent, während diese bei Haushalten, die vorrangig mit Holz/Pellets heizen, bei über 70 Prozent liegt. Unter Heizölhaushalten ist die Eigentumsquote mit rund 56 Prozent ebenso überdurchschnittlich. Während Wohnungen mit Heizölheizung im Durchschnitt knapp 108 Quadratmeter groß sind, liegt die durchschnittliche Größe bei Wohnungen mit Fernwärme bei 73 Quadratmeter (bei Gasheizungen durchschnittlich knapp 101 Quadratmeter). Wohnungen oder Häuser, in denen hauptsächlich mit Holz/Pellets geheizt wird, sind im Durchschnitt sogar knapp 123 Quadratmeter groß.

Die SOEP-Welle 2020 gibt auch Aufschluss darüber, wie sich im Jahr 2020 die Energiekosten insgesamt (für Heizen, Strom und Warmwasser) zwischen den Haushalten unterschieden. Mit monatlichen Ausgaben in Höhe von knapp 214 Euro lagen die Kosten bei Heizölhaushalten am höchsten. Bei Haushalten mit Gasheizung lagen die Energiekosten im Jahr 2020 bei rund 174 Euro je Monat und Haushalt, bei Fernwärme bei knapp 130 Euro. Mit Blick auf die vergleichsweise große Wohnungsfläche lagen die durchschnittlichen Ausgaben für Energie bei Haushalten mit Holz- oder Pellet-Heizungen mit 156 Euro je Monat im Jahr 2020 unter dem Durchschnitt.

Während die absoluten Ausgaben für Energie aufgrund der größeren Wohnflächen mit der Höhe der Einkommen steigen, verhält es sich bei den Anteilen der Energieausgaben am Haushaltsnettoeinkommen umgekehrt: Werden die Energiepreise in einem beispielhaften Simulationsszenario (ohne Berücksichtigung möglicher Verhaltensanpassungen) gemäß der durchschnittlichen Marktpreisentwicklungen fortgeschrieben, er-gibt sich im Jahr 2022 für Haushalte im Niedrigeinkommensbereich eine Erhöhung des Ausgabenanteils für Energie am Haushaltsnettoeinkommen von über 5 Prozent des Einkommens, während die relative Mehrbelastung im oberen Einkommensbereich bei unter 2 Prozent liegt (Niehues/Schaefer, 2022, 22).

Um die Haushalte zu entlasten, wurden im Rahmen der Entlastungspakete unter anderem eine Strom- und Gaspreisbremse sowie eine Einmalzahlung in Höhe des Dezemberabschlags für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen. Die vorliegende Analyse zeigt, dass von diesen Maßnahmen vor allem städtische Haushalte profitieren. Die nun geplanten Einmalzahlungen für Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen wie Öl oder Holzpellets heizen, werden hingegen stärker Haushalte im ländlichen Raum erreichen, die in der Gesamtschau der vergangenen Monate ebenfalls von starken Preissteigerungen betroffen waren. Dadurch, dass die Hilfe nur einmalig und rückwirkend für das Jahr 2022 ausgezahlt wird, ist ein Anreiz zum Energiesparen weiterhin gegeben, da die Haushalte ihren finanziellen Vorteil durch einen geringeren Verbrauch weiter erhöhen können. Weniger eindeutig ist die verteilungspolitische Wirkung. Zwar ist der maximale Zuschuss auf 2.000 Euro pro Haushalt gedeckelt, allerdings soll er nicht einkommensabhängig ausgezahlt werden. So können den Zuschuss alle Haushalte auf Antrag erhalten, die mindestens eine Verdoppelung ihrer Heizkosten nachweisen können. Dadurch dürften substanzielle Teile der Hilfen an Haushalte fließen, die die höheren Belastungen ohne staatliche Zuschüsse tragen könnten. Mit Blick auf die bereits realisierten Preissteigerungen schließt die Bundesregierung mit dem Härtefallfonds gleichwohl eine bislang bestehende Gerechtigkeitslücke, wodurch die Akzeptanz der Sanktionsmaßahmen gegenüber Russland und der gesellschaftliche Zusammenhalt in Deutschland gestärkt werden dürften.

Methodik

Die Berechnungen basieren auf der SOEP-Welle des Jahres 2020 (v37), die auch Auskunft über die verwendeten Energiearten der Haushalte gibt (vgl. die Anmerkungen in der Grafik zur Zuordnung der Energieträger). Während sich die Angaben zu den Energieträgern auf das Jahr 2020 beziehen, erfolgt die detaillierte Einkommenserfassung für das Vorjahr der Befragung (2019). Eine Beschreibung der Einkommensdefinition findet sich in den FAQs des IW-Einkommensrechners. Gegenüber der Aufteilung im interaktiven Tool können hier die Heizungsarten weiter aufgeschlüsselt werden, da nur nach fünf Teilgruppen differenziert wird.

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