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Jochen Pimpertz / Maximilian Stockhausen IW-Trends Nr. 3 9. September 2019 Grundsicherung statt Grundrente: Eine Frage der Reichweite und Treffsicherheit

Mit einer Grundrente soll die Lebensleistung bedürftiger Ruheständler gewürdigt werden. Würde eine Rentenaufstockung ohne Bedürftigkeitsprüfung erfolgen,  drohen die Hilfen in vier von fünf Fällen fehladressiert zu werden.

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Mit einer Grundrente soll die Lebensleistung bedürftiger Ruheständler gewürdigt werden. Würde eine Rentenaufstockung ohne Bedürftigkeitsprüfung erfolgen,  drohen die Hilfen in vier von fünf Fällen fehladressiert zu werden.

Denn selbst wenn der individuelle gesetzliche Rentenanspruch niedriger ausfällt als der Leistungsanspruch in der Grundsicherung, so gelingt doch in den meisten Fällen eine armutspräventive Alterssicherung im Haushaltskontext. Zielführender wäre deshalb ein Anrechnungsfreibetrag bei der Bedürftigkeitsprüfung, der unabhängig von der Einkommensart gewährt werden sollte. Bei einem Freibetrag von bis zu 200 Euro pro Monat profitieren nahezu alle ursprünglich als potenziell unterstützungsbedürftig identifizierten Personen, wenn sie gleichzeitig Grundsicherungsleistungen beanspruchen. Damit würden allerdings Ruheständler je nach individuellem Alterseinkommen bei Bedürftigkeit unterschiedlich behandelt. Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, können alternativ die Regelsätze der Grundsicherung im Alter für alle bedürftigen Ruheständler angehoben werden. Doch damit steigt die Anzahl der potenziellen Bezieher von Grundsicherungsleistungen. Dies ist aber weniger als Alarmsignal zu interpretieren, sondern vielmehr als Indiz wirksamer Alterssicherung. Um die Akzeptanz der Grundsicherung als Element der Sicherungsarchitektur zu stärken, sollte deshalb die Bedürftigkeitsprüfung so ausgestaltet werden, dass sie als weniger beschämend empfunden wird.

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