Die Bundestagswahl 2017 wirft ihre Schatten voraus. Das kommt auch in den unterschiedlichen Argumenten zur gesetzlichen Rentenversicherung zum Ausdruck, die die Vertreter der verschiedenen Parteien und Interessengruppen derzeit in den Medien vortragen. Jochen Pimpertz hat drei aktuelle Fragen zur schwarz-roten Rentenpolitik aufgegriffen.
Kosten der schwarz-roten Rentenpolitik – eine Heuristik
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Die Bundestagswahl 2017 wirft ihre Schatten voraus. Das kommt auch in den unterschiedlichen Argumenten zur gesetzlichen Rentenversicherung zum Ausdruck, die die Vertreter der verschiedenen Parteien und Interessengruppen derzeit in den Medien vortragen. Jochen Pimpertz hat drei aktuelle Fragen zur schwarz-roten Rentenpolitik aufgegriffen.
Die verbesserte Anrechnung von Erziehungszeiten älterer Kinder verursachte von 2014 bis 2017 zusätzliche Rentenausgaben in Höhe von insgesamt 24,3 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2030 wird sich die Zusatzlast auf weitere 106 Milliarden Euro summieren. Würde allen Müttern unabhängig vom Geburtsdatum ihrer Kinder drei Jahre Erziehungszeit gutgeschrieben, kämen zwischen 2018 und 2030 noch einmal 98 Milliarden Euro hinzu. Der vermeintliche Gerechtigkeitsgewinn durch eine Gleichbehandlung aller Mütter wird durch eine erhebliche Zusatzbelastung künftiger Beitragszahler erkauft.
Beantragen besonders langjährig Versicherte bereits mit 63 Jahren ihre Altersrente, verzichtet die Gesetzliche Rentenversicherung seit 2014 auf Abschläge für den vorzeitigen Rentenbezug. Dieser Verzicht kostete die Rentenkasse im Jahr 2017 1,2 Milliarden Euro. Mit jedem weiteren Jahr, in dem besonders langjährig Versicherte vorzeitig abschlagfrei in den Ruhestand wechseln, steigt diese Zusatzlast. Darüber hinaus verschärft die Privilegierung den Fachkräfteengpass in der deutschen Wirtschaft. Allein im Jahr 2015 wechselten 275.000 besonders langjährig Versicherte frühzeitig in den Ruhestand – deren Beiträge fehlen ebenso in der Rentenkasse wie ihr Know-how in den Betrieben.
Schließlich kann die pauschale Befürchtung, dass eine „normale“ Erwerbsbiografie bei einem sinkenden Rentenniveau nicht mehr zu einer Versorgung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führe, nicht bestätigt werden. Selbst wenn das für 2045 prognostizierte Rentenniveau auf heutige Bedingungen übertragen und der Standardrentnerfall mithilfe realitätsnaher Annahmen modifiziert wird, übertrifft die Bruttorente die derzeitige Schwelle zur steuerfinanzierten Mindestsicherung. Für die Lebensstandardsicherung im Alter bleibt die ergänzende Vorsorge gleichwohl unverzichtbar
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Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
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IW