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Judith Niehues / Maximilian Stockhausen IW-Kurzbericht Nr. 105 25. Oktober 2020 Vermögensgrenzen: Große gruppenspezifische Unterschiede

Haushalte, die über ein gemeinsames Nettovermögen von mehr als 477.200 Euro verfügen, zählten im Jahr 2018 zu den vermögensreichsten 10 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland wie Auswertungen von Befragungsdaten ohne Berücksichtigung von Betriebsvermögen zeigen.

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Große gruppenspezifische Unterschiede
Judith Niehues / Maximilian Stockhausen IW-Kurzbericht Nr. 105 25. Oktober 2020

Vermögensgrenzen: Große gruppenspezifische Unterschiede

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Haushalte, die über ein gemeinsames Nettovermögen von mehr als 477.200 Euro verfügen, zählten im Jahr 2018 zu den vermögensreichsten 10 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland wie Auswertungen von Befragungsdaten ohne Berücksichtigung von Betriebsvermögen zeigen.

Innerhalb verschiedener Altersgruppen und Haushaltstypen fällt die Vermögensverteilung sehr unterschiedlich aus. Ein Haushalt mit einem Haupteinkommensbezieher unter 30 Jahren gehörte beispielsweise zu den vermögensreichsten 10 Prozent seiner Altersgruppe, wenn er über ein Vermögen oberhalb von rund 71.300 Euro verfügt. Bei Haupteinkommensbeziehern zwischen 55 und 59 Jahren lag die gruppenspezifische Grenze bei 625.400 Euro.

Umfragen zur Selbsteinordnung in die Vermögensverteilung zeigen, dass sich nicht einmal 3 Prozent der Haushalte den 20 Prozent zugehörig fühlen, die über das größte Vermögen verfügen (Deutsche Bundesbank, 2019). Die Zugehörigkeit zu den unteren bis mittleren Vermögensbereichen wird hingegen überschätzt. Diese subjektive Einordnung in die Vermögensverteilung ähnelt der Selbsteinordnung in die Einkommensverteilung (Engelhardt/Wagener, 2018). Die empirischen Verteilungen von Einkommen und Vermögen unterscheiden sich hingegen fundamental. Dies drückt sich in der gemessenen Höhe der jeweiligen Ungleichheit aus. Der Gini-Koeffizient der bedarfsgewichteten Haushaltsnettoeinkommen liegt knapp unterhalb von 0,3, der Gini-Koeffizient der Haushaltsnettovermögen – selbst bei einer eher unüblichen Bedarfsgewichtung der Vermögen – oberhalb von 0,7. Die höhere Ungleichheit der Vermögensverteilung zeigt sich auch in der deutlich größeren absoluten Spannweite der Verteilung. Die Grenze zu den vermögensärmsten 10 Prozent der privaten Haushalte liegt auf Basis der aktuell verfügbaren Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP, 2017, ohne Betriebsvermögen) oder der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS, 2018, ohne Betriebsvermögen) bei jeweils 0 Euro. Um zu den vermögenreichsten 10 Prozent zu gehören, benötigt man hingegen mindestens ein Haushaltsnettovermögen in Höhe von 458.500 Euro gemäß SOEP 2017 oder 477.200 Euro gemäß EVS 2018. Mit diesen Werten liegt das sogenannte 90. Perzentil rund siebenmal höher als das Medianvermögen (p90/p50-Ratio). Bei den Haushaltsnettoeinkommen hingegen liegt das 90. Perzentil nur etwa doppelt so hoch wie das Medianeinkommen.

Je älter die Haushaltsmitglieder sind, desto mehr Vermögen haben sie im Durchschnitt. Gemäß EVS zählte ein Haushalt mit einem unter 30-jährigen Haupteinkommensbezieher (HEB) im Jahr 2018 dann zu den vermögensstärksten 10 Prozent seiner altersspezifischen Vergleichsgruppe, wenn er über ein gemeinsames Nettovermögen in Höhe von mindestens 71.300 Euro verfügte (Grafik). Ein Haushalt mit einem HEB zwischen 55 und 59 Jahren brauchte dazu hingegen ein deutlich höheres Nettovermögen von mindestens 625.400 Euro, ein Haushalt mit einem HEB ab 75 Jahren immerhin noch mindestens 517.700 Euro. Obwohl die absoluten Spannweiten der Vermögen in den einzelnen Altersgruppen mit steigendem Alter zunehmen, nimmt die relative Ungleichheit mit steigendem Alter ab: Um zu den obersten 10 Prozent der jüngsten Altersgruppe zu gehören, muss ein Haushalt mindestens über das 14-fache des Medianvermögens der Altersgruppe verfügen, bei den 55- bis 59-Jährigen mindestens über das fünffache. Der Gini-Koeffizient der Vermögensverteilung liegt in den Altersgruppen mit einem HEB unter 35 Jahren bei 0,8 und höher, ab 45 Jahre variiert er zwischen 0,63 und 0,65. Betrachtet man altersübergreifend alle Haushalte, so überrascht es angesichts der stark ausgeprägten Alters-​effekte in der Vermögensverteilung nicht, dass jüngere Haushalte in der Gruppe der oberen 10 Prozent unterrepräsentiert sind.

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Auch die Haushaltsstruktur ist ein wichtiges Differenzierungsmerkmal für Haushaltsvermögen. Lebt der HEB mit einem Partner zusammen, so zählt der Haushalt ab einem Haushaltsnettovermögen von 601.100 Euro zu den vermögensreichsten 10 Prozent der Paarhaushalte. Bei Haushalten ohne Partner liegt diese Grenze bei 305.700 Euro. Dass es sich ungefähr um den hälftigen Betrag handelt, gilt keinesfalls für alle gruppenspezifischen Vermögensgrenzen und Altersgruppen. Das Medianvermögen der Haushalte ohne Partner (Singles und Alleinerziehende) liegt bei 20.000 Euro, bei zusammenlebenden Paaren (mit oder ohne Kinder) mit 151.400 Euro sehr viel höher. Bei 55- bis 59-jährigen HEB mit einem Partner ist das Medianvermögen mit rund 245.000 Euro am höchsten. Dieser Haushaltstyp stellt auch einen vergleichsweise großen Anteil der vermögensreichsten 10 Prozent.

Auch in den Vermögensportfolios zeigen sich die Alters- oder auch Lebenszykluseffekte. In der Gruppe der Haushalte mit einem HEB unter 30 Jahren verfügen mehr als 20 Prozent über ein negatives Haushaltsnettovermögen, das heißt, die Schulden übersteigen die Vermögenswerte. Konsumenten- und Ausbildungskredite geben hierfür den Ausschlag. Bei HEB ab 30 Jahren spielen Hypothekenkredite eine zunehmende Rolle im Portfolio – insbesondere bei Paarhaushalten. Entsprechend besitzen Paarhaushalte häufiger Immobilienvermögen, was erklären könnte, warum sie im mittleren Alter ein deutlich höheres Vermögen besitzen, als es allein eine zusätzliche Person im Haushalt nahelegen würde. Mit zunehmendem Alter werden die Schulden getilgt, verschwinden aber nicht gänzlich aus den Portfolios. So sind beispielweise von den Haushalten mit einem HEB ab 65 Jahren rund 3 Prozent, oder 340.000 Haushalte, überschuldet.

Zu welchen Bereichen der Vermögensverteilung ein Haushalt zählt, hängt entscheidend davon ab, ob sich der Haushalt mit seiner jeweiligen „Peer-Group“ oder der Vermögensverteilung der Gesamtbevölkerung vergleicht. Gleichzeitig zeigt die Auswertung, dass ein Haushalt mit einer abbezahlten Immobilie in guter Lage gute Chancen hat, zu den vermögensreichsten 10 Prozent der Gesellschaft zu zählen. Dieser Befund würde sich durch die Berücksichtigung von Betriebsvermögen nur unwesentlich ändern, da diese vor allem in Bereichen oberhalb des 90. Perzentils eine Rolle spielen und somit zwar den Durchschnitt und Vermögensanteil dieser Gruppe erkennbar erhöhen, auf die abgrenzende Schwelle aber nur vergleichsweise geringe Auswirkungen haben (siehe Methodik). Als „reich“ wird ein Haushalt mit einem Haushaltsnettovermögen in Höhe einer halben Million Euro in der Vermögensforschung in der Regel jedoch nicht eingeordnet. Mit Blick auf die vorherrschenden Fehleinschätzungen bei der Selbstpositionierung dürfte es gleichwohl viele überraschen, wenn sie selbst zu den (vermögens-)reichsten 10 Prozent gehören, die häufig im Fokus medialer Vermögensberichterstattung stehen.

Methodik. Die vorliegende Studie fokussiert auf Haushaltsnettovermögen, das heißt Immobilien- und Finanzvermögen (Tagesgeldkonten, Sparguthaben, Wertpapiere sowie Versicherungen) abzüglich Verbindlichkeiten (Hypotheken, Konsumenten- und Ausbildungskredite). Um hinreichende Fallzahlen je Altersgruppe und Haushaltstyp zu garantieren, wurde die EVS 2018 verwendet, im Rahmen derer mehr als 42.000 Haushalte zu Einkommen, Konsum und Vermögen befragt wurden. Bei Haushalten, die den Besitz einer Vermögenskomponente bejahten, aber in der Befragung keinen Wert angegeben haben, wurden die fehlenden Vermögenswerte mittels Regression nachträglich imputiert. Gegenüber den hohen Fallzahlen und einer detaillierten Vermögenserfassung hat die EVS den Nachteil, dass Mittelschichtshaushalte tendenziell überrepräsentiert sind und es eine Abschneidegrenze für monatliche Haushaltsnettoeinkommen oberhalb von 18.000 Euro gibt. Die Untererfassung sehr hoher Vermögen hat auf die Grenze zu den vermögendsten 10 Prozent jedoch nur einen geringen Effekt, wie Abgleiche mit anderen Befragungsdaten zeigen. Die Ergänzung Hochvermögender im SOEP erhöhte die Grenze zu den vermögensreichsten 10 Prozent der Erwachsenen beispielsweise von 265.000 Euro auf 279.200 Euro – gemessen als individuelles Vermögen (Schröder et al., 2020, 43). Wesentliche Änderungen zeigen sich hingegen bei den Vermögensgrenzen und -durchschnitten höherer Vermögensbereiche, die nicht im Vordergrund dieser Betrachtung stehen.

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